Umweltdachverband fordert Verfassungsschutz für Trinkwasser

Umweltrecht, Wasser, Meere & Fischerei

Anlässlich der geplanten EU-Konzessionsrichtlinie, die zu heftigen Diskussionen darüber geführt hat, ob unser Wasser vor einem Ausverkauf steht, arbeitet der Umweltdachverband an einem Entwurf zu einem „Bundesverfassungsgesetz zum Schutz der österreichischen Wasserressourcen“.

Österreich sei laut Artikel 37 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verpflichtet, ein hohes Umweltschutzniveau und die Verbesserung der Umweltqualität nach dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung sicherzustellen, schreibt der Umweltdachverband in einer Pressemitteilung. „Damit ist die Republik Österreich zum umfassenden Schutz und zur Sicherung jeglicher Gewässer, der Wasserressourcen und des Trinkwassers in ausreichender Quantität und höchster Qualität angehalten“, sagt Gerhard Heilingbrunner, ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes.

Der Umweltdachverband fordert die Absicherung eines Grundrechtes auf Wasser im Verfassungsrang. Ein solches Bundesverfassungsgesetz müsse neben den Garantien eines umfangreichen Schutzes der Wasservorkommen und der Erhaltung sowie weiteren Verbesserung der Wasserqualität ein Totalprivatisierungsverbot festschreiben. „Das bedeutet, dass die öffentliche Hand an den bestehenden und künftigen Trinkwasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen samt zugehöriger Infrastruktur, inklusive der Trinkwasserbezugsrechte an den kommunalen Wasserversorgungs- bzw. Entsorgungsunternehmungen, mindestens 50 % plus eine Aktie halten muss“, sagt Heilingbrunner.

Umweltdachverband Pressemitteilung