Umweltdachverband kritisiert Schlupflöcher und Ausnahmen bei der Aufhebung des Amtsgeheimnisses

Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)

Österreich ist mittlerweile das einzige Land in der Europäischen Union, welches Regelungen über die Amtsverschwiegenheit verfassungsgesetzlich verankert hat, informiert der Umweltdachverband.

„Vor diesem Hintergrund werden die Bestrebungen einer Aufhebung der Amtsverschwiegenheit mehr als begrüßt. Dennoch führen sich solche Bestrebungen ad absurdum, wenn im Vergleich zum Umweltinformationsgesetz für den Zugang zu Umweltinformationen längst etablierte Rechtsschutzstandards wieder abgeschwächt werden und obendrein großzügige Schlupflöcher und Ausnahmeregelungen die Zurückhaltung von Informationen weiterhin de facto ermöglichen,“ kritisiert Franz Maier, ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes.

Der Gesetzesentwurf zum Informationsfreiheitsgesetz, dem Ausführungsgesetz zur geplanten Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle, muss vor diesem Hintergrund dringendst nachgebessert werden, fordert der Umweltdachverband. Vor allem die „viel zu langen Fristen für Beauskunftung und Rechtsschutz – in Summe 16 Wochen, bis man einen bekämpfbaren Bescheid hat“ werden kritisiert, das wäre laut Umweltdachverband im Vergleich mit dem Umweltinformationsgesetz eine doppelt so lange Frist.

Auch der „uferlose Ausnahmekatalog von den Beauskunftungspflichten“ sei laut Umweltdachverband zu kritisieren. „So ist etwa eine Generalklausel vorgesehen, dass - zur Wahrung anderer, gleich wichtiger öffentlicher gesetzlich bestimmter Interessen - die Informationen zurückgehalten werden können. Dem Festhalten an der Amtsverschwiegenheit über die Hintertür steht somit weiterhin nichts im Wege. Außerdem sind nur zu veraktende Informationen zu beauskunften. Ausnahmeregelungen über Kanzlei- und Organisationsordnungen können somit leicht politisch brisante Informationen über eine Anordnung der Nichtveraktung vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes ausnehmen.“ Und auch spezielle Regelungen in sonstigen Bundes- und Landesgesetzen zur Schaffung weiterer Ausnahmen seien nach diesem Entwurf nicht ausgeschlossen, kritisiert der Umweltdachverband.

Umweltdachverband Pressemitteilung