Umweltdachverband: Ökodesign-Verordnung für Ressourcenschonung

Am 30.08.2023 haben die Trilog-Verhandlungen zur EU-Ökodesign-Verordnung begonnen. Die geplante Verordnung bezieht sich auf die ökologische Gestaltung fast aller physischen Waren, die im EU-Raum gehandelt werden. „Richtig umgesetzt unterstützt ein durchdachtes Design die Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Ressourceneffizienz eines Produktes im Sinne der Kreislaufwirtschaft. Soll der österreichische Material-Fußabdruck bis 2050 wie geplant von derzeit jährlich 33 auf nur mehr sieben Tonnen fallen, muss Ökodesign eine wichtige Rolle spielen“, so Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Es braucht verbindliche Kriterien für mehr Transparenz und Umweltschutz

Ziel der Verordnung ist es, Produkte unter Berücksichtigung ihres gesamten Lebenszyklus umweltfreundlicher, kreislauffähiger und energieeffizienter zu gestalten und damit ihre Umwelt- und Klimaauswirkungen insgesamt zu verringern. „Die neue Verordnung hat das Potenzial, Ökodesign in der EU bedeutend voranzutreiben, dessen Anwendungsbereich auf fast alle Produkte auszuweiten und die Tür für neue innovative Maßnahmen, wie z. B. den digitalen Produktpass, zu öffnen. Dieser soll künftig Informationen zu Langlebigkeit, Reparatur- und Recyclingfähigkeit zur Verfügung stellen und über recycelte Inhalte, schädliche Substanzen und den Umweltfußabdruck des Produktes aufklären. Mehr Transparenz zum gesamten Lebenszyklus von Waren ist ein wichtiger Schritt in Richtung bewusste Kaufentscheidungen. Denn derzeit haben wir kaum Einblick, woraus Erzeugnisse bestehen, wie sie repariert werden können und wie sie ordnungsgemäß entsorgt werden – künftig könnte genau das möglich werden! Weiters muss durch ein Vernichtungsverbot unverkaufter Ware der Überproduktion, vor allem aufgrund des stetig steigenden Online-Handels, entschieden entgegengewirkt werden“, sagt Sophia Kratz, Kreislaufwirtschafts-Expertin im Umweltdachverband. „Trotz aller Notwendigkeit für Ökodesign darf jedoch nicht vergessen werden, dass bei wirkungsvoller Kreislaufwirtschaft Vermeidung an oberster Stelle steht. Jedes Produkt, das gar nicht erst erzeugt wird, schont Umwelt und Ressourcen und ist ein Produkt weniger, das dem Kreislauf zurückgeführt werden muss. Hier sind nicht nur Konsument:innen gefragt, sondern vor allem auch Industrie, Unternehmen und die Politik“, betont Kratz.

Umweltdachverband: Qualität statt Quantität – Ökodesign-Verordnung als Triebfeder für Ressourcenschonung!