Umweltdachverband: Ökostrom-Novelle muss Naturverträglichkeit der Energiewende sichern

„Der Ausbau erneuerbarer Energieträger ist in Österreich stark durch die Förderpolitik der Ökostromgesetze (ÖSG) bestimmt. Laut ÖSG 2012 ist bis 2020 der Ausbau von zusätzlich über 4.400 MW durch Erneuerbare vorgesehen, darunter 1.000 MW im Bereich der Wasserkraft. Doch vor allem im Bereich der Kleinwasserkraft (bis 10 MW Leistung) sind die Grenzen der ökologischen Verträglichkeit bereits erreicht“, berichtet der Umweltdachverband. „Denn rund 2/3 aller aktuellen Wasserkraftwerksvorhaben sind in sensiblen Gebieten wie z. B. Natura 2000-Gebieten oder Gewässerstrecken in (sehr) gutem ökologischem Zustand verortet.“

Ein aktuelles Beispiel sei das geplante Kleinwasserkraftwerk an der Schwarzen Sulm, das an einer der hochwertigsten und längsten frei fließenden Fließstrecken Österreichs und in einem Natura 2000-Gebiet errichtet werden soll. „Die Förderung erneuerbarer Energien ist zweifelsohne immens wichtig, um den Erneuerbaren in der bestehenden verzerrten Marktsituation, in der Fossile immer noch die Nase vorne haben, den Rücken zu stärken und die Energiewende voranzutreiben. Doch die Unterstützung naturschutzfachlich und energiewirtschaftlich nicht darstellbarer Vorhaben wie des Kleinwasserkraftwerks an der Schwarzen Sulm durch Mittel der Ökostromförderung – und damit letztlich durch Steuergelder – würde nicht nur die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie konterkarieren, sondern einen negativen Präzedenzfall schaffen, der nicht vorstellbare Auswirkungen auf die gesamte Gewässerlandschaft des Landes sowie darüber hinaus hätte“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Laut ÖSG 2012 wäre das Kraftwerk an der Schwarzen Sulm mit knapp 3 Millionen Euro an Investitionszuschüssen förderbar, dem Entwurf der Novelle nach sogar um 30 % mehr, berichtet der Umweltdachverband. „Dass das Kleinwasserkraftwerk „Schwarze Sulm“ nach wie vor nicht vom Tisch ist, ist dabei lediglich einer Reihe an Formalfehlern und unglücklichen Umständen geschuldet. Und dass solche Projekte, die wirtschaftlich nicht darstellbar sind, durch öffentliche Gelder unterstützt werden sollen, ist in keinster Weise nachvollziehbar und geht an einer notwendigen modernen und naturverträglichen Energiewende völlig vorbei“, sagt Maier.

Im Vorfeld der anstehenden Novelle des Ökostromgesetzes fordert der Umweltdachverband daher die uneingeschränkte Ausnahme von der Ökostromförderung von Kleinwasserkraftwerken in ökologisch sehr guten Gewässerstrecken bzw. von Vorhaben, die im Zuge eines Verfahrens nach § 104a Wasserrechtsgesetz (WRG 1959) bewilligt wurden (Ausnahmen vom Verschlechterungsverbot nach EU-Wasserrahmenrichtlinie).

 Im Zentrum einer naturverträglichen Energiewende müsse neben Energieeinsparungen die Sanierung bestehender Anlagen stehen, um durch eine Steigerung der Leistung mehr Effizienz in der Energieproduktion zu erreichen und noch nicht erschlossene Gebiete vor weiteren Eingriffen zu bewahren, fordert der Umweltdachverband.

 

Umweltdachverband Pressemitteilung