Umweltdachverband-Studie: „Ökonomische Instrumente im Wasserschutz“
Umweltrecht, Wasser, Meere & Fischerei
Der Umweltdachverband hat unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Trimmel in Zusammenarbeit mit der Johannes Kepler Universität Linz und der Wirtschaftsuniversität Wien eine Studie erstellt, die sich den Fragen von „Preis & Wert“ im Wasserbereich widmet und untersucht, wie Umwelt- und Ressourcenkosten in eine angemessene Wassergebührenpolitik integriert werden können.„Aus umweltrechtlicher Sicht ist eines klar: Die Umsetzung Österreichs im Bereich der Wassergebühren ist unionsrechtswidrig. Insbesondere die Einschränkung des Wasserdienstleistungsbegriffes auf kommunale Leistungen der Wasserver- und Abwasserentsorgung widerspricht der EU-WRRL“, sagen Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner und Dr. Florian Stangl von der JKU Linz, die Autoren des juristischen Teils der Studie. „Mit den Arbeiten aus unserer Studie haben wir aber nun die Grundlage für die Implementierung einer modernen, die Umweltkosten berücksichtigenden Wassergebührenpolitik geschaffen“, so die Umweltrechtsexperten.
Außerdem werden bei der Wasserpreisgestaltung bislang Umwelt- und Ressourcenkosten in zu geringem Ausmaß berücksichtigt. „Dabei läge darin ein sehr hohes Potenzial. Einerseits würden Wassergebühren in Landwirtschaft, Tourismus und E-Wirtschaft zu einem sorgsameren Umgang mit der Ressource führen und wenig rentable Anlagen damit einfach nicht errichtet“, erläutert Univ.-Prof. Dr. Sigrid Stagl von der WU Wien, eine der VerfasserInnen des umweltökonomischen Teils der Studie. „Andererseits ist auch klar, dass durch diese Gebührenbefreiung etliches an möglichen Steuereinnahmen wegfällt. Finanzmittel, die für öffentliche Interessen - wie unter anderem auch den Wasserschutz - einsetzbar wären“, so die Umweltökonomin.
Nach Artikel 9 der EU-Wasserrahmenrichtlinie müssen alle WassernutzerInnen unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips sowie unter Einbeziehung der umwelt- und ressourcenbezogenen Kosten einen angemessenen Beitrag zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen leisten. Doch in Österreich wird dies europarechtswidrig nur mangelhaft umgesetzt. Als Folge droht Österreich „wieder einmal eine Klage gegen Österreich vor dem EuGH“, kritisiert Gerhard Heilingbrunner, ehrenamtlicher Präsident des UWD. Denn in Österreich sind etwa der „Betrieb von Wasserkraftwerken und der Wasserverbrauch bestimmter Industriezweige, Wasserentnahmen für Beschneiungen von Schigebieten oder für Bewässerungen aus dem Grundwasser nach wie vor kostenlos, während die einfachen BürgerInnen und die Haushalte rechtschaffen dafür zahlen. Der Staat lässt Unsummen an Steuergeldern liegen und öffnet zudem dem sorglosen Umgang mit unserem Wasser durch E-Wirtschaft und Landwirtschaft Tür und Tor“.