Umweltdachverband zur UVP-G-Novelle: Energiewende braucht Rechtssicherheit

Gestern beriet der Umweltausschuss die lang überfällige UVP-G-Novelle. „Wir appellieren an die Mitglieder des Umweltausschusses, die Novelle genau unter die Lupe zu nehmen. Denn mit den geplanten Regelungen wird insbesondere der Ausbau der Windkraft de facto nicht beschleunigt, sondern gehemmt. Das sogenannte "Fast-Track-Verfahren" für Windkraftanlagen lässt nämlich zahlreiche rechtliche Fragestellungen offen, die vom Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof zu klären wären – was zu Verzögerungen statt zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren führen würde“, sagte Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes. 

Klare Rechtslage ermöglicht vorausschauende Planung unter Beachtung der Biodiversität

Die geplante Eliminierung der Flächenwidmungspflicht lässt zudem die Gefahr eines völlig unkoordinierten Ausbaus befürchten. In Bundesländern ohne überörtliche Windenergieraumplanung würden damit sämtliche Flächen zu potenziellen Ausbauflächen. In Bundesländern mit einer Energieraumplanung würde die Flächenwidmung ebenfalls irrelevant.

Zusätzlich würde die Konkurrenz zwischen den Betreibern künstlich befeuert. Die zu erwartende Bremse der Energiewende wäre enorm. „Eine naturverträgliche Energiewende muss jedoch auf einer klaren Rechtslage basieren, die es den Behörden ermöglicht, sachlich nachvollziehbare Entscheidungen unter Beachtung der naturschutzfachlichen Gegebenheiten zu treffen – das ist mit diesem Entwurf der Novelle nicht gegeben. Wir appellieren daher an den Umweltausschuss, die Gefahren der aus der Novelle entstehenden Rechtsunsicherheit zu erkennen und zu korrigieren“, so Maier abschließend.

Presseaussendung UWD