Umwelthaftung im Umweltministerrat

Klima & Energie

Die geplante RL Umwelthaftung stand im Zentrum des Umweltministerrates vom 13.6.2003. Dabei einigten sich die MinisterInnen auf die wesentlichen Punkte der Richtlinie, wegen Differenzen in Fragen der Definitionen der Biodiversität und wegen der fehlenden Einbindung der Atomenergie konnte aber kein gemeinsamer Standpunkt erzielt werden. Bezüglich der umstrittenen Ausnahmen einigten sich die MinisterInnen darauf, diese als haftungsmildernde Umstände anzuerkennen. Die Ersatzhaftung des Staates soll nach Ansicht der MinisterInnen nicht verpflichtend sein, auch die Deckungsvorsorge für Unternehmen soll freiwillig ein.

Protokoll des Umwelministerrates (pdf 186kb)
Pressemeldung G8 (engl.)
Gemeinsamer Standpunkt (pdf 243kb)