Umweltministerrat zu GVO-Rückverfolgbarkeit

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Der Umweltministerrat vom 9./10.12.2002 einigte sich auf einen gemeinsamen Standpunkt zur geplanten Verordnung zu Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von gentechnisch veränderten Organismen (GVOs). Demnach müssen alle Produkte, die GVOs enthalten bei jeder Bewegung gekennzeichnet werden. Zwischen den einzelnen Akteuren der Produktions- und Verteilungskette werden Codes weitergegeben, aus denen die Art der gentechnischen Veränderung hervorgeht. Auch GVOs die zur Herstellung des Rohmaterials für Nahrungs- und Futtermittel sowie zur Weiterverarbeitung verwendet wurden, müssen angegeben werden.
Nächster Schritt ist nun die zweite Lesung im Europäischen Parlament.

Pressemeldung Kommission (login/pw: guest)
Protokoll Umweltministerrat (pdf 224kb)
Gemeinsamer Standpunkt Rat (pdf 116kb)
Begründung des Rates (pdf 148kb)