EU-Umweltrat am 17. März 2026
CO₂-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
Um den Übergang zu sauberer Mobilität auf eine flexiblere Weise zu unterstützen, schlägt die Kommission mehr technologische Optionen vor, damit Hersteller ihre Ziele erreichen können. Das Ziel für die Verringerung der Auspuffemissionen bis 2035 wird von 100 % auf 90 % gesenkt, die verbleibenden 10 % können durch Gutschriften für alternative nachhaltige Kraftstoffe und die Verwendung von in der EU hergestelltem „grünem“ Stahl ausgeglichen werden. Der Vorschlag sieht auch Anreize (bis 2034) in Form von CO₂-Gutschriften für Hersteller vor, die in der EU hergestellte kleine Elektrofahrzeuge auf den Markt bringen. Die Minister:innen konzentrierten sich auf die Ziele für 2035 und die eingeführten Flexibilitätsregelungen im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Klimaziele der EU, der Verbesserung der Technologieneutralität und der Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie.
Klimaschutz nach 2030
Die Ministerrunde beriet über die Dekarbonisierungsbemühungen mit Blick auf den Klimaschutz nach 2030. Nachdem vor Kurzem ein verbindliches EU-weites Klimaziel für 2040 festgelegt wurde, wird die Kommission voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte eine Reihe von Gesetzgebungsvorschlägen vorlegen, um die EU-Mitgliedstaaten, die europäische Industrie und die Bürger:innen bei der Erreichung dieses Ziels zu unterstützen.
Bioökonomie
Der Rat hat Schlussfolgerungen zur Bioökonomie-Strategie der EU gebilligt. In der Bioökonomie werden erneuerbare biologische Ressourcen wie Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen eingesetzt, um Lebensmittel, Energie und Industriegüter zu erzeugen. In den Schlussfolgerungen begrüßt der Rat die Bioökonomie-Strategie und erkennt das große Potenzial des Beitrags der Bioökonomie an, Materialien und Produkte aus fossilen Rohstoffen zu ersetzen, Arbeitsplätze zu schaffen und beim weltweiten Übergang zu sauberen Industrien eine Führungsrolle zu übernehmen. Die Schlussfolgerungen enthalten auch politische Leitlinien für die Weiterentwicklung der Strategie, wobei der Schwerpunkt auf Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Investitionen liegt, um biobasierte Lösungen aus dem Labor tatsächlich umzusetzen und gleichzeitig die Umwelt, die Ernährungssicherheit und die Ernährung zu schützen.
Der von der Bioökonomie vorangetriebene Wandel ist in ganz Europa bereits spürbar und reicht von alltäglichen biobasierten Produkten wie Lippenbalsam aus Bienenwachs und Leinentextilien bis hin zu hochmodernen Materialien wie Autoteilen aus Olivenbaumabfällen. Die Schlussfolgerungen des Rates sind eine eindeutige Botschaft: Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und heimische Innovation müssen auf dem Weg der EU zu einer widerstandsfähigen Bioökonomie bis 2040 und zur strategischen Autonomie Europas im Mittelpunkt stehen. Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates ist es wichtig, das bestehende EU-Recht in Bezug auf Bioökonomie wirksam umzusetzen und die nationalen Maßnahmen im Rahmen dieser Strategie zu aktualisieren. Die Schaffung einer vorhersehbaren Nachfrage nach nachhaltigen biobasierten Materialien und Technologien ist von entscheidender Bedeutung, um private Investitionen zu mobilisieren. Jüngsten Berichten zufolge ist die EU bei der Versorgung mit Biomasse weitgehend autark (rund 90 %). Der Rat fordert, dass eine nachhaltige Versorgung mit Biomasse sichergestellt wird, da dies für die langfristige Tragfähigkeit der Bioökonomie unerlässlich ist. Er fordert die Mitgliedstaaten auf, Biomasse über Wertschöpfungsketten hinweg ressourceneffizient zu nutzen, um die Umwelt zu schützen, und die Nutzung von Nebenprodukten, Bioabfällen und Reststoffen (sekundäre Biomasse) zu fördern. In Österreich spielt die Bioökonomie bereits eine wichtige Rolle – etwa im Holzbau und in der Nutzung nachwachsender Rohstoffe als alternative Werkstoffe.
LULUCF-Verordnung
Estland, Frankreich, Lettland, Litauen, Österreich, Portugal, die Slowakei, Tschechien und Ungarn informierten die Minister:innen über die Umsetzung der LULUCF-Verordnung in der EU. Österreich setzt sich für Anpassungen im Bereich Landnutzung und Wälder (LULUCF) ein. Landnutzung und Wälder leisten durch ihre Fähigkeit, CO₂ langfristig zu speichern, einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der europäischen Klimaziele und zur Klimaneutralität. Gleichzeitig stehen Europas Wälder, trotz aktiver und nachhaltiger Waldbewirtschaftung zunehmend unter Druck. Extremwetterereignisse, Schädlingsbefall und die Alterung vieler Waldbestände führen dazu, dass Wälder vom Klimawandel selbst stark betroffen sind und teilweise von einer Emissionssenke zu einer Emissionsquelle werden. Österreich fordert daher eine Anpassung des bestehenden LULUCF-Rahmens, damit die realen Entwicklungen in der Forstwirtschaft besser berücksichtigt werden.
Neue Europäische Bauhaus
Europa steht vor großen Krisen (Geopolitik, Klima, Technologie, Demokratie), weshalb Sicherheit, Innovation und Lebensqualität besonders wichtig sind. Das Neue Europäische Bauhaus (NEB) wurde 2020 gegründet, um genau das zu fördern – mit Fokus auf Inklusion, Nachhaltigkeit und gute Lebensqualität. In fünf Jahren ist daraus eine große Bewegung mit vielen Projekten und Organisationen geworden, die zeigen, dass nachhaltige und bezahlbare Lebensräume möglich sind. Jetzt soll das NEB weiter ausgebaut werden, um Innovation, Energiewende und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Der Schwerpunkt liegt auf der gebauten Umwelt (z. B. Wohnviertel), die nachhaltiger, effizienter und erschwinglicher werden soll. Dafür braucht es mehr Investitionen, neue Materialien, Kompetenzen und Zusammenarbeit zwischen Bürgern, Politik, Wirtschaft und Kreativen. Künftig wird das NEB auch auf andere Bereiche wie Textilien und Mode ausgeweitet.
Bioökonomie: Rat unterstützt Übergang biobasierter Innovationen vom Labor zur Produktion
Umweltministerrat: Österreich fordert Anpassungen beim LULUCF-Rahmen