Umweltrat: Positionierung zu Kunststoffpellets
Der Umweltrat hat am 17. Dezember seinen Standpunkt zur Freisetzung von Kunststoffgranulat festgelegt. Mit den neuen Vorschriften – so der Rat – könne die Handhabung von Kunststoffgranulat entlang der gesamten Lieferkette verbessert und dessen Freisetzung um bis zu 74 Prozent verringert werden. Derzeit sind Schutzmaßnahmen der Industrie quasi nur freiwillig. Der Umweltrat hat in seinem Standpunkt die Reichweite der Verordnung noch ergänzt, nämlich um Unternehmen, die für die Reinigung von Kunststoffgranulatbehältern und -tanks zuständig sind sowie Verlader, Betreiber, Agenten und Schiffskapitäne von Seeschiffen.
Bei dem Gesetzesakt geht es um das langfristige Null-Verschmutzungs-Ziel der EU, aber auch um die Verhinderung von Schiffsunfällen wie Ende des letzten Jahres, als ein Tanker mehrere Container mit Plastikgranulatsäcken verloren hatte. Da dieser Unfall erst nach der Veröffentlichung des Kommissionvorschlages passierte, hat der Rat „spezifische Verpflichtungen in Bezug auf die Beförderung von Kunststoffgranulat auf dem Seeweg (in Frachtcontainern) eingeführt, einschließlich der Sicherstellung hochwertiger Verpackungen und der Bereitstellung ladungsbezogener und anderer technischer Informationen“. Im Jahr 2022 wurden rund 38 Prozent des gesamten in die EU verbrachten Granulats auf dem Seeweg befördert. Aber auch in der Umgebung von Produktionsanlagen und auf Europas Straßen, Flüssen und Schienen soll die Freisetzung der Kunststoff-Rohstoffe verhindert werden.
Das EU-Parlament hatte seine Position schon im April abgestimmt, die EU-Kommission hatte den Vorschlag im Oktober 2023 vorgelegt („Kommission sagt Mikroplastik ein Kämpfchen an“).
Die Meeresschutzorganisation Seas At Risk weist daraufhin, dass kleine und mittlere Unternehmen mehr als 90 Prozent der Kunststofflieferkette ausmachen. „Der Schlüssel zur Beendigung der chronischen Verschmutzung liegt darin, sicherzustellen, dass alle Arbeitnehmer:innen, die mit Pellets umgehen, wissen, dass es sich dabei um Mikroplastik mit erheblichen Umweltauswirkungen handelt.“ Das EU-Parlament habe deshalb Änderungsanträge zur Kennzeichnung von Pelletbehältern und zur Einführung strenger Verpackungsvorschriften angenommen, diese „wichtigen Kennzeichnungsvorschriften“ habe der Umweltrat aber abgelehnt und die Schulungsprogramme für Mitarbeiter*innen auf größere Unternehmen beschränkt. Darüber hinaus kritisiert die Organisation unter anderem Lücken in der Rechenschaftspflicht und lange Übergangszeiten sowie wenig verbindliche und zu viele freiwillige Maßnahmen. Zudem sei beispielsweise der Schwellenwert von 1.000 Tonnen für reduzierte Verpflichtungen „ein willkürlicher Richtwert“, der die Marktbedingungen oder die typischen Profile der Branchenakteure außer Acht lasse. „Die Trilog-Verhandlungen müssen diese Lücken schließen“, so Seas At Risk. (Quelle: DNR)