Umweltschutz ist Grundlage für Post-Brexit-Abkommen

6. April 17

Am 29. März hat die britische Regierung offiziell ihr Austrittsgesuch an die EU gerichtet. Zentrale Akteure der EU haben deutlich gemacht, dass ein Abkommen mit Großbritannien nach dem Brexit nur möglich sein wird, wenn das Land EU-Standards im Umwelt- und Klimaschutz beibehält.


Nachdem das Austrittsgesuch offiziell an Donald Tusk übergeben wurde, verabschiedete die Konferenz der Präsidenten einen Entschließungsantrag, der Bedingungen nennt, unter denen das EU-Parlament seine Zustimmung zum Abkommen zwischen der EU und Großbritannien gibt. Die EU-ParlamentarierInnen schlagen ein Assoziierungsabkommen vor. Dies hätte zur Folge, dass das Vereinigte Königreich auch nach dem Austritt die EU-Standards in den Bereichen Umwelt, Klima, fairer Wettbewerb, Handel und Sozialpolitik einhalten muss. In der kommenden Woche wird voraussichtlich im Plenum über den Entschließungsantrag abgestimmt.


Der EU-Chefunterhändler für den Brexit, Michel Barnier, hatte bereits in der vergangenen Woche Großbritannien davor gewarnt, Umweltstandards im Zuge der Verhandlungen auszuhöhlen. Ein ehrgeiziges Handelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien werde es nur geben, wenn hohe Sozial-, Steuer-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards beibehalten werden, erklärte Barnier in seiner Rede vor dem Ausschuss der Regionen.

Am 29. April findet ein EU-Sondergipfel zum EU-Austritt Großbritanniens statt. Die Staats- und RegierungschefInnen der EU-27 werden dort voraussichtlich Leitlinien für die bevorstehenden Verhandlungen beschließen.

 

Deutscher Naturschutzring: Brexit: EU-Umweltschutz ist nicht verhandelbar