Umweltstrafrecht in den Mitgliedstaaten

Bei der Umsetzung von EU-(Umwelt)Recht in nationales Recht bestimmen die Mitgliedstaaten auch "wirksame, abschreckende und angemessene Sanktionen", falls das geltende Recht nicht eingehalten wird, die Regelungen in den einzelnen Staaten sind in diesem Bereich jedoch sehr unterschiedlich. Am 29.12.2002 hat die Europäische Kommission eine Studie veröffentlicht, in der ausführlich auf das Strafrecht der einzelnen Mitgliedstaaten in Bezug auf EU-Umweltrecht eingegangen wird.

Studie Kommission Umweltstrafrecht in Mitgliedstaaten (engl. pdf 1.3 MB)