Umweltstrafrecht: Rat formuliert Änderungsvorschläge

In der Diskussion um den Richtlinienvorschlag der Kommission zum Umweltstrafrecht vom Februar 2007 liegen nun - nach einer ersten Diskussion unter den Mitgliedstaaten während der deutschen Präsidentschaft - die Änderungsvorschläge des Rates schriftlich vor. Darin bestätigt sich die frühere Annahme, wonach die Staaten den Geltungsbereich der RL entgegen dem Kommissionsvorschlag nur auf EU-Richtlinien und -Verordnungen einschränken wollen, nationales Umweltrecht davon aber unberührt bleiben soll.

Neu ist ein Vorschlag des Rates, auch die Verursachung von Lärm als potentiell strafbare Handlung aufzunehmen.
Die Mitgliedstaaten haben Diskussionen über mögliche Sanktionen so lange verschoben, bis der EuGH in einem Verfahren zu Sanktionen für Meeresverschmutzung entschieden hat - was nicht vor Ende 2007 erwartet wird.

Die erste Lesung im Europäischen Parlament ist für den 9.10.2007 geplant. Federführend ist der EP-Rechtsausschuss, der Umweltausschuss ist nur meinunggebend. Berichterstatter ist der deutsche Konservative Hartmut Nassauer.

Textvorschlag der deutschen Präsidentschaft (en pdf 178kb)