Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen: Österreich verliert Klage vor dem Europäischen Gerichtshof

Verkehr & Luft & Industrie

Die Republik Österreich hat eine Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verloren. Der EuGH stellte fest, dass Österreich gegen die Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) verstoßen hat.

Laut IVU-Richtlinie mussten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis zum 30. Oktober 2007 dafür sorgen, dass Industrieanlagen eine Reihe von Umweltkriterien erfüllen. Neue Anlagen müssen einem Genehmigungsverfahren unterzogen werden, und zu diesem Zeitpunkt bestehende Anlagen mussten sich einem Prüfverfahren unterziehen.

Im November 2009 erging ein erstes Mahnschreiben an Österreich, weil Österreich die Genehmigungserteilung nicht an die Rechtsvorschriften angepasst hatte. Im März 2010 folgte eine mit Gründen versehene Stellungnahme, weil 21 Genehmigungen noch ausstanden. Obwohl die Zahl der vorschriftswidrigen Anlagen zurückging, hatten sieben Anlagen noch immer nicht die erforderlichen Genehmigungen, als die Kommission im April 2011 gegen Österreich Klage vor dem EuGH einreichte. Auch jetzt, zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung im Mai 2012, gibt es für zwei Industrieanlagen noch immer keine gültigen Genehmigungen.

Besonders interessant an dem Urteil ist die von der Republik Österreich vorgebrachte Argumentation, mit der die Gesetzesverletzung gerechtfertigt wurde: die Erfüllung der Verpflichtungen falle in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Bundesländer.

Die RichterInnen des Europäischen Gerichtshofes mussten der Republik Österreich Nachhilfe erteilen und der Regierung in ihrem Urteil erklären, wie die Europäische Union funktioniert: es ist ... “darauf hinzuweisen, dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen“.

EuGH Gerichturteil: Rechtssache C-352/11
EU-Kommission Pressemitteilung vom 6. April 2011