Umweltverträglichkeitsprüfung für das ungarische Atomkraftwerk Paks II am 23. September 2015

Energie

Die Republik Ungarn hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 des UNECE-Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) und Artikel 7 der UVP-Richtlinie 2011/92/EU die Umweltverträglichkeitsstudie für die Errichtung zweier Kernkraftwerksblöcke auf dem Betriebsgelände des Kernkraftwerks Paks (Paks II) übermittelt.

In Österreich wird am 23. September 2015, ab 16:30 Uhr, im Kuppelsaal der Technischen Universität Wien eine öffentliche Erörterung des Vorhabens durchgeführt, an der auch Bürgerinnen und Bürger teilnehmen, Fragen stellen und sich zum Vorhaben äußern können.

Die Projektwerberin ist die ungarische "MVM Paks II geschlossene AG". Die zuständige ungarische Behörde ist die Aufsichtsbehörde für Umweltschutz, Naturschutz und Wasserwirtschaft Süd-Transdanubien.

Da die Auswirkungen im Falle von schweren Unfällen beim Betrieb des Atomkraftwerks Paks II nicht auf bestimmte Bundesländer eingrenzbar sind, wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 10 Abs. 7 UVP-G 2000 in ganz Österreich durchgeführt.

Die Umweltverträglichkeitsstudie besteht aus 14 Teilen, deren wesentliche Berichtsteile in deutscher und englischer Übersetzung verfügbar gemacht wurden. Diese Unterlagen liegen bei den Landesregierungen von 21. April 2015 bis einschließlich 23. September 2015 zur öffentlichen Einsicht und Abgabe von Stellungnahmen auf.

Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die eingelangten Stellungnahmen sowie die im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erstellte Fachstellungnahme an die ungarische Espoo-Kontaktstelle weitergeleitet. Zum Vorhaben kann während der Auflagefrist jeder und jede eine schriftliche Stellungnahme an die jeweilige Landesregierung senden.

Information Umweltbundesamt