Umweltverträglichkeitsprüfung jetzt „benutzerfreundlicher“
Natur & Biodiversität
Die EU-Kommission hat alle bestehenden EU-Rechtsvorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen in einem einzigen Gesetzestext zusammengefasst, „um die Behörden der Mitgliedstaaten und Bauträger beim besseren Umgang mit den ökologischen Folgen von Bauprojekten zu unterstützen“.Die ursprüngliche Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie ihre drei späteren Änderungen aus den Jahren 1997, 2003 und 2009 wurden jetzt zu einer „kompakten, klar übersetzten und benutzerfreundlichen Fassung“ vereint, die letzte Woche, am 17. Februar 2012, in Kraft trat.
Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen sicherstellen, dass die ökologischen Auswirkungen von Bauvorhaben wie Dämmen, Autobahnen, Flughäfen, Fabriken und Energieprojekten geprüft und berücksichtigt werden, bevor die zuständigen nationalen Behörden Entscheidungen über die Genehmigung eines Bauvorhabens fällen.
Laut Richtlinie muss die Öffentlichkeit an umweltbezogenen Entscheidungsverfahren früh beteiligt werden. Während ein Vorhaben geprüft wird, müssen die nationalen Behörden die Öffentlichkeit auf dem Laufenden halten, und der Zivilbevölkerung muss weiters die Möglichkeit gegeben werden, sich zu dem Bauvorhaben zu äußern.