Umweltzerstörung im Ausland: Haftung für europäische Unternehmen!

Bisher können europäische Unternehmen in der Regel nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn ihre Tochterfirmen oder Zulieferer im Ausland die Umwelt schädigen oder Menschenrechte verletzen.
Eine aktuelle Studie der deutschen NGO Germanwatch stellt dieses Problem an zwei Beispielen dar: Umweltzerstörung durch eine Tochtergesellschaft der ThyssenKrupp AG in Brasilien und Menschenrechtsverletzungen durch einen Zulieferer von Aldi in China.

Im Ergebnis empfiehlt die Studie EU-weite gesetzliche Regelungen mit folgenden Inhalten: Haftung europäischer Unternehmen für Umweltzerstörungen und Menschenrechtsverletzungen durch Tochterunternehmen, Sorgfaltspflicht innerhalb von Lieferketten sowie Berichtspflichten zu sozialen und ökologischen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit.

Vorbild könnten die USA sein: Dort sorgt der „Alien Torts Claim“ dafür, dass US-amerikanische Gerichte zuständig sind, auch wenn ausländische Unternehmen gehandelt haben.
Die bestehende EU-Rechtslage zu globaler Unternehmensverantwortung wird derzeit im Auftrag der Europäischen Kommission untersucht. Die Ergebnisse der Studie werden für Sommer 2010 erwartet und könnten eine neue Dynamik in der europäischen Diskussion auslösen.

Studie „Unternehmensverantwortung – Vorschläge für EU-Reformen
Website Germanwatch
Germanwatch-Kampagne „Rechte für Menschen, Regeln für Unternehmen“