UNECE - Aarhus Konvention: Lebensministerium präsentiert neuen Umsetzungsbericht
Aarhus Konvention regelt Zugang der BügerInnen zu Umweltinformationen, Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten bei Umweltbelangen.Das Lebensministerium hat vor Kurzem seinen neuen Umsetzungsbericht zur Aarhus Konvention präsentiert. Der Bericht (in englischer Sprache) sowie die deutschsprachigen Anmerkungen des Ökobüros zu den Fortschritten über die Umsetzung der Aarhus-Vorgaben in Österreich stehen auf der Webseite des Ministeriums als Download zur Verfügung.
Die Aarhus Konvention ist das im Oktober 2001 in Kraft getretene Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE), das den Zugang der BürgerInnen zu Umweltinformationen regelt, weiters die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren sowie den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Es wurde am 25. Juni 1998 ist der dänischen Stadt Aarhus unterzeichnet.
Dieses Übereinkommen ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der BürgerInnen Rechte in Umweltschutzbelangen zuschreibt. Die Vorgaben der Aarhus Konvention müssen von den Staaten - auch Österreich ist Vertragspartner - in nationales Recht umgesetzt werden. Die Staaten müssen in regelmäßigen Abständen Fortschrittsberichte präsentieren. Das nächste Vetragsstaatentreffen ist für Juni 2011 in Moldavien geplant.