UNO: Österreich verletzt durch fehlendes Klagerecht für Umweltorganisationen internationales Recht
Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)
Die Aarhus-Konvention ist das im Oktober 2001 in Kraft getretene Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE), das den Zugang der BürgerInnen zu Umweltinformationen regelt, weiters die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren sowie den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Dieses Übereinkommen ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der BürgerInnen Rechte in Umweltschutzbelangen zuschreibt.Laut jüngstem Beschluss des in Genf angesiedelten UN-Komitees der Aarhus-Konvention (ACCC) verstößt Österreich auf Grund des bisher fehlenden umweltrelevanten Klagerechts für Umweltorganisationen gegen dieses internationale Recht. Das Ökobüro, die Koordinationsstelle der österreichischen Umweltorganisationen, reichte bei der Aarhus-Konvention Beschwerde gegen die Republik Österreich ein und hat jetzt Recht bekommen.
Österreich muss in Zukunft den Umweltorganisationen in allen Umweltverfahren und Entscheidungen rechtliche Mittel einräumen.
Pressemitteilung Ökobüro
Dokumentation des Verfahrens des ACCC gegen Österreich
Die Entscheidung im Volltext
Wikipedia: Aarhus-Konvention