Urteil des EuGH stoppt Abholzungen in Polens Białowieża-Nationalpark
23. Nov 17
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen angewiesen, das Abholzen des geschützten Białowieża-Urwalds sofort einzustellen. Nach dem Urteil schweigen die Motorsägen. Just an jenem Tag, an dem die Anweisung aus Luxemburg kommt, erklärt der Forstdirektor die Maßnahmen gegen den Borkenkäfer für beendet.
Die Wälder von Białowieża gehören zu den letzten Urwäldern Europas. Seit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union ist der Wald als Natura-2000-Gebiet ausgewiesen und unterliegt den Bestimmungen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU. Seit Frühjahr diesen Jahres finden Holzfällungen statt, die von Polen als Maßnahme gegen Borkenkäfer dargestellt werden. Vermutet werden dahinter aber Profitinteressen aus dem Verkauf von Holz.
UmweltschützerInnen bejubeln das Urteil. „Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ist ein großer Erfolg für den Naturschutz in Europa und die konsequente Durchsetzung von EU-Naturschutzrecht,“ kommentiert beispielsweise NABU-Geschäftsführer Leif Miller die neusten Entwicklungen im Streit um Białowieża. Der Wald erstreckt sich über 150.000 Hektar entlang der Grenze zwischen Polen und Weißrussland. Mehr als 20.000 Tierarten sind hier zu Hause. Darunter sind auch Arten, die lange vom Aussterben bedroht waren, wie der Wisent.
EuGH droht Polen im Streit über Bialowieza-Urwald