Urteil für bessere Luftqualitätspolitik in Ungarn und Brüssel

11. Feb 21

Wie am Mittwoch vergangener Woche die Richter*innen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verkündeten, habe Ungarn „systematisch und andauernd“ gegen die EU-Luftqualitätsrichtlinie verstoßen. Damit gaben sie einer Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission statt. Im Zeitraum zwischen 2005 und 2017 seien die Tagesgrenzwerte für Feinstaub (PM10) in den Gebieten Budapest, Sajó-Tal und Pécs sehr regelmäßig überschritten worden. Zwar reicht die bloße Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte nicht aus, damit Ungarn gegen die Luftqualitätsrichtlinie verstoße, entscheidend sei vielmehr, dass die Regierung nicht sichergestellt habe, „dass der Zeitraum der Nichteinhaltung so kurz wie möglich gehalten wird.“

Demnach enthielten die Luftqualitätspläne des Landes keine genauen Angaben zur erwarteten Verbesserung der Luftqualität sowie zu jenem Zeitraum, der für die Verwirklichung der Ziele vorgesehen sei. Die Regierung habe auch keinen Zeitpunkt genannt, bis zu dem die Maßnahmen die Luftqualität ausreichend verbessert haben sollten. Das Argument der ungarischen Regierung, machtlos gegen die Verschmutzung zu sein, weil sie aus Nachbarstaaten ins eigene Land herüberziehe, ließ das Gericht nicht gelten. Stattdessen müsse Ungarn diese besonderen Umstände im eigenen Luftqualitätsplan berücksichtigen.

Brüssel: Mehr Messstellen gerichtlich angeordnet

Ebenso habe die Brüsseler Regionalregierung in Bezug auf Luftverschmutzung gegen EU-Recht verstoßen, urteilte ein Brüsseler Gericht vergangenen Freitag. Somit gab das Gericht der Umweltrechtsorganisation ClientEarth und fünf Brüsseler Bürger*innen Recht. Die regionalen Behörden hätten den Schutz ihrer Bürger*innen vor Luftverschmutzung nicht ausreichend überwacht und sichergestellt. So gebe es beispielweise keine offiziellen Messstellen für die Luftqualität an den wichtigsten Straßen in der Brüsseler Region. Das Gericht rief sie auf, das Problem innerhalb der nächsten sechs Monate zu lösen und Maßnahmen zu ergreifen, widrigenfalls tägliche Strafzahlungen fällig seien. Bereits 2016 war die Klage eingereicht worden.

Citizen Science-Bildungsprojekt für bessere Luftqualität

Vier Tage vor dem Urteil des Brüsseler Gerichts hat die Europäische Umweltagentur (EEA) die Ergebnisse ihrer Initiative „CleanAir@School“ präsentiert, die sie mit der Unterstützung von Schüler*innen vor zwei Jahren gestartet hatte. Im Rahmen des Projekts haben in den vergangenen zwei Jahren Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern von über hundert Schulen in acht europäischen Ländern die Stickstoffdioxid (NO2)-Belastung in ihrer Umgebung gemessen. Die Schüler*innen werteten mit passiven NO2-Sammlern die Daten über die Luftqualität vor ihren Schulen aus und untersuchten verschiedene Maßnahmen, um die Verschmutzung zu verringern. Das Projekt soll auch zeigen, inwieweit von Bürger*innen erhobene Daten zur Überwachung der Luftqualität in Europa und der Umsetzung des Null-Schadstoff-Aktionsplans beitragen können.

Urteil des EuGH zu Ungarn

Pressemitteilung von Clientearth

Bericht der Europäischen Umweltagentur

DNR