UVP-Verfahren: Stilllegung und Abbau des deutschen Atomkkraftwerks Isar 1

Energie

Das Bayrische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat der Republik Österreich gemäß Art. 7 der UVP-Richtlinie sowie Art. 3 und 4 der Espoo-Konvention Unterlagen betreffend die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Isar 1 (KKI 1) übermittelt, informiert das Umweltbundesamt.

Der Zweck des Vorhabens ist die Stilllegung und der Restbetrieb des KKI 1, der Abbau nicht mehr benötigter Anlagenteile (bei Anwesenheit von Brennstoff im KKI 1), das vollständige Freiräumen der Räume des Kontrollbereichs (bei Abwesenheit von Brennstoff im KKI 1) sowie die Einrichtung und der Betrieb eines Zentrums zur Bearbeitung von Reststoffen und Abfällen im KKI 1.

Da das Vorhaben gem. Art. 2 Abs. 3 i.V.m. Anhang I Z 2 der Espoo-Konvention, BGBl. III Nr. 201/1997, dem Verfahren nach dieser Konvention unterliegt und Österreich seine Beteiligung am Verfahren erklärt, wird in Österreich eine Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 10 Abs. 7 UVP-G 2000 durchgeführt.

Die Unterlagen werden von den Landesregierungen gem. § 10 Abs. 7 UVP-G 2000 seit dem 7. April 2014 für acht Wochen zur öffentlichen Einsicht und Abgabe von Stellungnahmen aufgelegt. Die Fristen für die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Adressen für die Abgabe von Stellungnahmen sind den jeweiligen Kundmachungen der einzelnen Bundesländer zu entnehmen.

Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die eingelangten Stellungnahmen sowie die im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erstellte Fachstellungnahme an das Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) weitergeleitet.

Umweltbundesamt Pressemitteilung