UWD: Spannungsfeld Klima- und Naturschutz – eine naturverträgliche Energiewende

Den Klimaschutz naturverträglich zu gewährleisten, ist für die amtierende und die nächste Bundesregierung die wichtigste Aufgabe zur Erreichung der Klima- und Energieziele. Beim Ausbau der Erneuerbaren ist es wichtig Landschaft und Natur zu schützen, statt sie zugunsten der Energiewende weiter zu verbauen. Denn ohne Erhalt und Wiederherstellung intakter Ökosysteme ist das Erreichen der Klimaziele ausgeschlossen. Eine gesamthafte Klimapolitik schützt hingegen unsere Lebensgrundlagen – Wasser, Wälder, Moore, Feuchtwiesen, Böden, Landschaften – statt sie preiszugeben. Dies ist die Voraussetzung und eine Garantie für das Funktionieren wichtiger Ökosystemleistungen.

Die Naturverträglichkeit sollte bei Wasser- und Windkraft rechtlich abgesichert werden. Kluge rechtliche und fördertechnische Rahmenvorgaben können dafür sorgen, dass der Ausbau der Erneuerbaren naturverträglich erfolgt. In den meisten Bundesländern ist die Wasserkraft bereits an den Ausbaugrenzen. Die ,Restgewässer‘ in sehr gutem Zustand müssen erhalten bleiben, beeinträchtigte Bäche und Flüsse müssen wieder in einen guten Zustand versetzt werden. EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz)-Fördermittel sollen in erster Linie auf Modernisierung und Effizienzsteigerung bestehender Anlagen umgelenkt werden – denn durch neue Turbinen kann der Wirkungsgrad von jahrzehntealten Wasserkraftwerken um bis zu 50 Prozent gesteigert und gleichzeitig sogar ökologisiert werden. Auch bei der Windkraft gilt es, sich auf Repowering zu fokussieren. Vor dem Neubau in bisher unbelasteten Regionen sind bestehende Windenergieanlagen auszubauen und zu modernisieren.

Photovoltaik hat bei Weitem das größte Ausbaupotenzial für eine naturverträgliche Energiewende und zugleich die größte Akzeptanz in der Bevölkerung. Die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen in den Bauordnungen der Bundesländer und im EAG sollten so angepasst werden, dass das volle Potenzial von Photovoltaikanlagen auf Dächern und anderen versiegelten Flächen ausgeschöpft werden kann. Freiflächenanlagen sollen in Hinkunft gar nicht mehr gefördert werden. Zukünftig sollen Netzkund:innen den Antrag für einen Netzzutritt und -zugang auch online stellen können. Weiters soll der Prozess zur Netzabschlussbeurteilung durch den Netzbetreiber österreichweit standardisiert werden und in Zukunft maximal 14 Tage dauern. Auch Nachweise zur Konformität der PV-Anlage sollen erleichtert werden.

Prioritäten und Forderungen für eine naturverträgliche Energiewende

Für das Spannungsfeld Klima- und Naturschutz existiert mit den skizzierten Eckpunkten einer naturverträglichen Energiewende eine Zielvorstellung, die eine gemeinsame Antwort auf die herrschende Natur- und Klimakrise darstellt. Der Umweltdachverband schlägt folgende Ansätze vor: Sektorübergreifendes Sofortprogramm für Verbrauchsreduktion und Energieeinsparung, Effizienzsteigerung bei allen Anlagen und Prozessen, Abschaffung von kontraproduktiven Anreizen und Förderungen und Nutzung der bereits verbauten Infrastruktur für einen massiven Ausbau der Photovoltaik.

Die laufende Legislaturperiode muss genutzt werden

An der dauerhaften Gewährleistung, den Ausbau der Erneuerbaren nicht gegen die Natur, sondern mit ihr zu vollziehen und natürliche Endausbaugrenzen anzuerkennen, ist die Politik bis dato gescheitert. Die Prioritäten müssen darin bestehen, bereits erzielte Erfolge, wie die Senkung des CO2-Ausstoßes im Vorjahr, zu verstärken, Förderinstrumente rasch auszubauen und vor allem Maßnahmen zur CO2-Reduktion im Wärme- und Verkehrsbereich zu setzen. Für die Wärmewende, die Geothermie und die Biogasproduktion braucht es nun endlich rechtliche Rahmenbedingungen.


Umweltdachverband: Spannungsfeld Klima- und Naturschutz – wie die Energiewende naturverträglich gelingen kann!