Verbote für weitere POPs durch Stockholm-Konvention?
Chemie & Nanotechnologie
Bei der ersten Vertragsstaatenkonferenz (COP1) zur Stockholmer Konvention über persistente organische Schadstoffe (POP) einigten sich die Vertragsstaaten am 6.5.2005 darauf, die Aufnahme weiterer vier POPs auf die Verbotsliste zu erwägen: die Flammschutzmittel penta-BDE und Hexabromobiphenyl, das Insektizid Hexachlorocyclohexan und das PestizidChlordecon.
Diese vier Chemikalien werden nun von einem neuen Review-committee überprüft werden, Sitz des Committees wird Genf sein, die erste Sitzung wird nach dem Sommer stattfinden.
Website Stockholm-Konvention (engl.)
Berichterstattung Institute for sustainable development (engl.)
Pressemeldung UN (engl.)
Pressemeldung Unep (engl.)