Verfassung beschlossen
Wie vorgesehen haben die Staats- und Regierungschefs der EU bei der Regierungskonferenz am 17./18.6.2004 Einigung über den neuen Verfassungsvertrag erzielt. Wesentliche Punkte dabei sind:- Beschlussfassung im Rat mit 55% der Mitgliedstaaten die 65% der Bevölkerung repräsentieren
- Ab 2014 beträgt die Zahl der KommissarInnen zwei Drittel der Zahl der Mitgliedstaaten
- Veto-Recht im Ministerrat gibt es nur noch für die Steuerpolitik und weitgehend für die Außen- und Sicherheits- sowie die Innen- und Justizpolitik
- Ausdehnung der Mitentscheidungskompetenzen des EP
- Europäisches Volksbegehren: ab 1 Mio. Unterschriften muss die Kommission "tätig werden"
Die Energiepolitik soll zukünftig - wie bisher schon die Umweltpolitik - zu den gemeinsamen Kompetenzen gehören. Das neue Energiekapitel sieht die Errichtung eines Energiebinnenmarktes unter Berücksichtigung von Erhaltung und Verbesserung der Umwelt vor.
Der endgültige Text soll im Herbst 2004 vorgelegt werden, dann können in den EU-Mitgliedstaaten die Ratifizierungsprozesse dieses völkerrechtlichen Vertrages beginnen. Volksabstimmungen wird es jedenfalls in Dänemark, Irland, GB und Luxemburg geben. In Polen, Spanien, den Niederlanden, Belgien und Frankreichs sind Volksabstimmungen wahrscheinlich.
Website Regierungskonferenz
Ergebnisse der Regierungskonferenz: Dokument CIG 85/04 (pdf 200kb)
Dokument CIG 81/04 (pdf 432kb)
Dokument CIG 50/03 (pdf 872kb)
Änderungen und Anhänge CIG50/03
Artikel EurActiv (engl.)