Verhandlungsmandat für Handelsgespräche EU-Kanada jetzt öffentlich
Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)
Am 15. Dezember 2015 beschloss der Rat der Europäischen Union die Aufhebung des Geheimschutzes der Richtlinien, die er der EU-Kommission zur Aushandlung eines Wirtschafts- und Handelsabkommens mit Kanada erteilt hatte.Die Verhandlungsrichtlinien von 2009 und die Änderung von 2011, mit der Gespräche über Investorenschutz ermöglicht wurden, wurden am selben Tag öffentlich gemacht.
Der Entwurf des Abkommens wurde auf dem Gipfeltreffen EU-Kanada im September 2014 fertiggestellt. Die rechtliche Überprüfung und die Übersetzung sind im Gange, damit das Abkommen unterzeichnet, ratifiziert und abgeschlossen werden kann.
Mit dem Abkommen werden mehr als 99% der Einfuhrzölle beseitigt, und zwar sowohl in Kanada als auch in der EU. Das Abkommen enthält unter anderem Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen, zum Investorenschutz, zu Rechten des geistigen Eigentums, gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen, geografischen Angaben und nachhaltiger Entwicklung, zur Zusammenarbeit in Regulierungsfragen und gegenseitigen Anerkennung, zu Handelserleichterungen, zur Zusammenarbeit bei Rohstoffen, zur Streitbeilegung und zu technischen Handelshemmnissen.
Rat der Europäischen Union Pressemitteilung
CETA Verhandlungsrichtlinien 2009
CETA geänderte Verhandlungsrichtlinien 2011