Vertragsverletzung: Schritte gegen Österreich eingeleitet

02.08.2019

Neben Österreich hat die Kommission Stellungnahmen zur ordnungsgemäßen Umsetzung der EU-Energieeffizienzvorschriften an Deutschland, die Slowakei, Spanien, Schweden und das Vereinigte Königreich gerichtet. Mit der Richtlinie von 2012 wird ein gemeinsamer Rahmen für Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz in der EU geschaffen, um sicherzustellen, dass die einschlägigen Ziele der EU bis 2020 erreicht werden. Im Oktober 2012 einigten sich die Mitgliedstaaten darauf, dass alle EU-Länder verpflichtet sind, die Energie in allen Phasen der Energiekette – von der Produktion bis zum Endverbrauch – effizienter zu nutzen. Die betroffenen Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage einreichen. 

Die Kommission fordert Österreich zudem auf, die Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Umweltverträglichkeitsprüfung in der die Umweltverträglichkeit bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten geprüft wird, zu verbessern. Derzeit beschränken die österreichischen Rechtsvorschriften die gerichtliche Prüfung von Entscheidungen, die gemäß dem UVP-Verfahren getroffen wurden dadurch, dass sie nicht im Verwaltungsverfahren vorgebrachte Argumente nicht berücksichtigen. Dies entspricht nicht der EU-Rechtsprechung. Die österreichischen Vorschriften sind auch in Bezug auf Herausforderungen von Bürgerinitiativen unangemessen restriktiv. Die Kommission ist der Ansicht, dass solche innerstaatlichen Vorschriften EU-Normen für Bürgerrechte verletzen. Während Österreich einigen früheren Beschwerden der EU in diesem Bereich nachgegangen ist, bestehen andere Anomalien noch immer. Daher hat die Kommission beschlossen, dem Land eine ergänzende mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln. Österreich muss binnen zwei Monaten reagieren. Andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erheben. 

Die Kommission fordert Österreich auf, seine Rechtsvorschriften mit den EU-Vorschriften über die strategische Umweltverträglichkeitsprüfung in Einklang zu bringen. Gemäß der Richtlinie müssen bestimmte Pläne und Programme, die sich voraussichtlich erheblich auf die Umwelt auswirken, bei der Ausarbeitung und vor der Annahme geprüft werden. Derzeit sehen die österreichischen Rechtsvorschriften keine Prüfungspflicht für solche Pläne im Energiesektor vor. Daher wurden der österreichische Netzentwicklungsplan im Elektrizitätssektor, die Langzeitplanung und der koordinierte Netzentwicklungsplan im Gassektor nicht ausreichend geprüft. Die Pläne haben möglicherweise gravierende Auswirkungen auf die Gas - und Strominfrastruktur, da sie Hochspannungsübertragungsleitungen und Gaspipelines umfassen und den Rahmen für künftige Genehmigungen von Projekten festlegen, die in der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Richtlinie 2011/92/EU) genannt sind. Die Pläne bedürfen einer Prüfung vor ihrer Annahme, um sicherzustellen, dass Umwelterwägungen beim Entscheidungsfindungsprozess berücksichtigt werden. Daher hat die Kommission heute beschlossen, ein Aufforderungsschreiben an Österreich zu übermitteln. Das Land muss binnen zwei Monaten reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.
 

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