Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse

Umweltrecht

Auch im Februar 2015 hat die Europäische Kommission rechtliche Schritte gegen diejenigen Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht ordnungsgemäß nachkommen. Mit den Verfahren, die zahlreiche Politikfelder betreffen, soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der europäischen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen gewährleistet werden.

Die Kommission hat am 26. Februar 2015 insgesamt 276 Beschlüsse gefasst, darunter 44 mit Gründen versehene Stellungnahmen und 9 Klagen beim Gerichtshof der Europäischen Union. 25 der eingereichten Verfahren betreffen dieses Mal Vertragsverletzungen im Bereich „Verkehr“. Unter anderem wurden 18 Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, zur korrekten Umsetzung der EU-Vorschriften über Führerscheine aufgefordert. „Mit diesen aktualisierten Vorschriften über Führerscheine wurden unter anderem neue Führerscheinkategorien und eine harmonisierte Gültigkeitsdauer des Führerscheindokuments eingeführt sowie ein europäisches Führerschein-Informationsnetz (RESPER) eingerichtet. Die neuen Regeln sollen dazu beitragen, Betrugsmöglichkeiten einzuschränken, die Freizügigkeit für Fahrzeugführer in der EU sicherzustellen und die Verkehrssicherheit auf den europäischen Straßen zu erhöhen.“

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