Vertragsverletzungsverfahren im Juli: wichtigste Beschlüsse
Umweltrecht
Auch im Juli 2015 hat die Europäische Kommission rechtliche Schritte gegen die Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Mit diesen Verfahren soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der europäischen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen gewährleistet werden. Die Kommission hat 85 Beschlüsse gefasst, darunter 15 mit Gründen versehene Stellungnahmen und 2 Klagen beim Gerichtshof der Europäischen Union.Die Kommission fordert unter anderem Österreich auf, die EU-Vorschriften über unlautere Geschäftspraktiken einzuhalten.
"Mit der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken wurde ein einheitliches Regelwerk für Geschäftspraktiken im EU-Binnenmarkt geschaffen. Das bedeutet, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher in allen EU-Mitgliedstaaten auf ein hohes Verbraucherschutzniveau verlassen können; Händler profitieren ihrerseits davon, dass überall gleiche Standards gelten. Neben einer abschließenden schwarzen Liste von Tätigkeiten, die grundsätzlich verboten sind, verbietet die Richtlinie auch alle irreführenden, aggressiven oder aus sonstigen Gründen unlauteren Praktiken; zu bewerten ist dies jeweils im Einzelfall."
"Die Europäische Kommission hat Österreich aufgefordert, sein Recht mit den EU-Vorschriften über unlautere Geschäftspraktiken in Einklang zu bringen. In Österreich sind derzeit der Verkauf bestimmter Produkte im Rahmen von Besuchen von Verkäufern am Wohn- oder Arbeitsplatz sowie Vermarktungsveranstaltungen außerhalb der Betriebsstätte des Verkäufers verboten, ohne dass dabei bewertet würde, ob die Händler irreführende, aggressive oder aus anderen Gründen unlautere Praktiken anwenden. Dieses Verbot betrifft beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel oder Verkäufe zugunsten wohltätiger Einrichtungen; für kosmetische Mittel wurde es dagegen vor kurzem aufgehoben."
Die jetzt von der EU-Kommission mit Gründen versehene Stellungnahme ergeht im Rahmen einer allgemeinen Kontrolle der Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Reagiert Österreich nicht innerhalb der gesetzten Frist bzw. legt es keine zufriedenstellende Antwort vor, kann die Kommission beschließen, das Land vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.
Auch umweltrelevante Vertragsverletzungen gibt es wieder. Die Europäische Kommission bringt Spanien wegen unzulänglicher Abfallbewirtschaftung in Andalusien, auf den Balearen, auf den Kanarischen Inseln, in Kastilien-La Mancha, in Kastilien und León und in Murcia vor den Gerichtshof der Europäischen Union. Trotz bereits ergangener Verwarnungen der Kommission hat Spanien es verabsäumt Maßnahmen zur Schließung, Versiegelung und umweltverträglichen Sanierung von 61 illegalen Abfalldeponien zu treffen, wie es das EU-Abfallrecht vorsieht.
Nach Ermittlung einer Reihe illegaler Abfalldeponien hat die Kommission im März 2007 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und im Oktober 2008 eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgegeben, woraufhin die spanischen Behörden zusagten, die illegalen Deponien im Rahmen ihrer Aktionspläne noch vor Ende 2011 zu schließen und zu sanieren. Wegen der schleppenden Umsetzung hat die Kommission im September 2014 eine ergänzende mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt, in der Spanien nachdrücklich aufgefordert wurde, das Problem der ursprünglich 63 unkontrollierten Deponien anzugehen, die – obwohl nicht mehr in Betrieb – weiterhin eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen. Dennoch waren Mitte 2015 die meisten notwendigen Arbeiten zur Schließung, Versiegelung und Sanierung von 61 unkontrollierten Abfalldeponien weder geplant noch genehmigt, geschweige denn in Gang gebracht. Damit Spanien das Verfahren beschleunigt, verklagt die Kommission das Land jetzt vor dem EuGH.