Vertragsverletzungsverfahren wegen Standortentwicklungsgesetz

16. Okt 2019

Die Europäische Kommission hat am 10. Oktober neue Entscheidungen zu Vertragsverletzungsverfahren veröffentlicht. In Österreich sind mehrere problematische Aspekte der Vorschriften zur Umsetzung der geänderten UVP-Richtlinie in österreichisches Recht Gegenstand des Verfahrens. Dabei geht es um die Umsetzung der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs zu den Schwellenwerten für die Bewertung einzelner Projekte, insbesondere nicht angemessener Schwellenwerte, mit denen Projekte zur Erdöl- und Erdgasgewinnung, zur Abholzung oder zur Städteplanung vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden. Gegenstand des Verfahrens ist außerdem das österreichische Standortentwicklungsgesetz von 2019.

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace sieht sich damit in ihrer Kritik am Standortentwicklungsgesetz von ÖVP-FPÖ bestätigt: Die EU-Kommission folgt mit ihrem Vertragsverletzungsverfahren einer Beschwerde, die das Ökobüro eingebracht hat. Die Rechte von Umweltorganisationen und der Öffentlichkeit werden demnach bei Umweltverfahren im Vergleich zu anderen Verfahren massiv schlechtergestellt und damit europäische Rechtsgrundsätze gebrochen. Bei einer Verurteilung drohen Österreich eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Strafe in Millionenhöhe. Greenpeace fordert die Regierung auf, das Standortentwicklungsgesetz sofort zurückzunehmen, um Schaden von Österreich abzuwenden.

"Mülldeponien, Schnellstraßen oder Kraftwerke können errichtet werden, auch wenn sie der Umwelt schaden”, kritisiert Sophie Lampl, Kampagnendirektorin bei Greenpeace. Und weiter: “Das Standortgesetz ist klar EU-rechtswidrig. Mit dem Vertragsverletzungsverfahren straft die EU-Kommission die Umweltpolitik von ÖVP und FPÖ ab. Die jetzige Regierung muss sofort handeln und das Gesetz zurücknehmen. Aber auch jede zukünftige Regierung ist in der Pflicht, Umweltrechte in Österreich weiter auszubauen anstatt Großprojekte durchzuboxen. Nur so können wir Österreichs Natur und die Gesundheit der Bevölkerung schützen.”

 

Europäische Kommission: Vertragsverletzungsverfahren im Oktober: wichtigste Beschlüsse

Greenpeace: Schwarzblaues Standortgesetz ist EU-rechtswidrig