Verwaltungsgerichtshof hat Enteignungsbescheide des Landes für die Umfahrungsstraße Schützen aufgehoben

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) vor einigen Monaten bereits die wasserrechtliche Genehmigung für die „Umfahrung Schützen“ im Burgenland aufhob, entschied der VwGH jetzt, den Bescheid, mit dem das private Grundstück für den Bau der Umfahrungsstraße von Schützen enteignet wurde, wegen Rechtswidrigkeit aufzuheben. Damit liegt die Umfahrungsstraße Schützen jetzt auf Privatgrund. Errichtung und Betrieb dieser Straße seien somit rechtswidrig, argumentiert der Umweltdachverband in einer Pressemitteilung.

„Alleine, dass das Land Burgenland das Vorhaben nicht hinsichtlich seiner Relevanz für das Feinstaubsanierungsgebiet nach dem I-GL geprüft hat, zeigt, wie ignorant gegenüber der betroffenen Bevölkerung agiert wurde“, sagt der Ehrenpräsident des Umweltdachverbandes, Gerhard Heilingbrunner. „Die Attraktivität eines Wirtschaftsstandortes hängt maßgeblich von der Qualität der Rechtsvorschriften und der Verwaltungspraxis ab. Der Fall Schützen zeigt, dass sämtliche Wirtschaftsförderungen ins Leere laufen, wenn mit Verfahrensvorschriften und Prüfpflichten nicht korrekt umgegangen wird“, kritisiert Heilingbrunner.


Umweltdachverband Pressemitteilung