VIRUS: Abweisung des Koralm-Pumpspeicherprojekts
Es habe sich bei dem nun gerichtlich abgewiesenen Projekt um ein reines Pumpspeicherkraftwerksprojekt ohne natürlichen Zufluss und mit einem kleinen Speicherreservoir gehandelt, deren nicht um große Ankündigungen verlegene Betreiber in Form zweier branchenfremder Forstbetriebe auf der Energiewende-Welle mitzureiten versucht haben. Die gesamte Landesregierung hat auf unstatthafte Weise jahrelang versucht, einem derart fragwürdigen Projekt jeden Weg zu ebnen, bis die Staatsanwaltschaft zu ermitteln begann und der Rechnungshof Missstände festgestellt hat.
Das Projekt war in zahlreichen Fachbereichen nicht umweltverträglich, hat nicht dem Stand der Technik und nicht einmal primären bautechnischen Machbarkeitsnachweisen entsprochen und es gab einige negative Gutachten. Mit Beendigung des Verfahrens kann der Verfassungsgerichtshof nun nicht mehr die rechtswidrige Verkleinerung des Landschaftsschutzgebietes für den gescheiterten Versuch, das Großprojekt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung zu entziehen, zu Ende prüfen.
Der ordentliche Rechtsweg sei nun abgeschlossen. Die Projektwerber:innen hätten noch die Möglichkeit eines außerordentlichen Rechtsmittels zu den Höchstgerichten, was aber jahrelang dauere und bei der gegebenen Sach- und Rechtslage wenig erfolgversprechend sei. Es sei damit auch sichergestellt, dass nicht unter Beanspruchung von Landesgrund und mit beträchtlichen Umweltschäden eine Bauruine entstehe, weil unerfahrene Projektwerber ein Vorhaben zu realisieren versuchten, das ihnen um einige Nummern zu groß sei.
Österreichs Elektrizitätsversorgungsunternehmen betreiben bereits große, aus echter Wasserkraft gespeiste Kraftwerksgruppen mit deutlich größerem Speichervolumen und haben leistungssteigernde Ergänzungen in Planung bzw. in Bau. Es werden also genügend andere Projekte umgesetzt.
VIRUS begrüßt überfällige Abweisung des berüchtigten Koralm-Pumpspeicherprojekts