Was ist ein „Nanomaterial“? EU legt gemeinsame Definition fest

Chemie & Nanotechnologie

Enttäuschung bei UmweltschützerInnen - Definition „zu eng“.

Die Europäische Kommission legte gestern, Dienstag, eine gemeinsame Definition für den Begriff „Nanomaterialien“ vor. Demnach sind Nanomaterialien „Materialien, deren Hauptbestandteile eine Größe zwischen 1 und 100 Milliardstel Metern haben“.

Die Kommission beschränkt sich in ihrer Sektor übergreifenden Definition auf eine reine Größenangabe und ignoriert die potentiellen Sicherheitsrisiken von Nanomaterialien.

Das Europäische Umweltbüro (EEB) kritisiert die Definition als „zu eng“. Das EEB weist darauf hin, dass die EU-Kommission mit dieser Definition die Empfehlung ihres eigenen wissenschaftlichen Komitees ignoriert, das explizit auf die Notwendigkeit der Risikobeurteilung von Nanomaterialien hinweist. „Die Lobbyisten haben gewonnen“, kritisert das EEB in einer ersten Stellungnahme nach der Bekanntgabe der Definition von Nanomaterialien durch die EU-Kommission.

EEB: Nano Definition too narrow says EEB (en)
SCENIHR: Scientific Basis for the Definition of the Term “nanomaterial” (en, pdf)
EU Pressemitteilung
EU - FAQ zu Nanomaterialien