Webinar: Das Abfall-Ende bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung
Da im Gegensatz zu direkten Schenkungen, Sachspenden, Gebrauchtwarenverkäufen etc. die re-use-fähigen Gegenstände aus dem Abfallstrom stammen (z.B. aus Entrümpelungen, Textilcontainern, separater Sperrmüllsammlung, Re-Use-Abteilungen von kommunalen Altstoffsammelzentren), dürfen diese nur von befugten Abfallsammlern und -behandlern übernommen und verwertet werden. Die Verwertung erfolgt durch Weitergabe in Re-Use-Shops; damit dies legal ist, muss aber zunächst das „Abfall-Ende“ festgestellt werden.
Wie dies rechtssicher und zugleich einfach und praxisfreundlich erfolgen kann, erklärt Ihnen in diesem Webinar Re-Use Austria-Experte Matthias Neitsch, der gemeinsam mit Maximilian Wagner, pulswerk und DIE UMWELTBERATUNG im Auftrag des BMK und etlicher Bundesländer den Leitfaden „Re-Use von Produkten – Leitfaden zur Feststellung des Abfallendes bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung“ verfasst hat.
Kosten: keine