Weiter harte Kritik am Standortentwicklungsgesetz der Bundesregierung

23. Aug 18

Am vergangenen Freitag endete die Begutachtungsfrist für das Standortentwicklungsgesetz der Bundesregierung. Zum Abschluss verlängerte sich nochmals die Liste der KritikerInnen am Gesetzesvorhaben. Die Spitzen der österreichischen Umweltbewegung, allen voran das ÖKOBÜRO, wandten sich dabei sogar in einer Beschwerde an Umweltkommissar Karmenu Vella und den Generaldirektor der Umweltbehörde in der EU-Kommission, Calleja Crespo.

Alle PräsidentInnen bzw. Geschäftsführenden der Umweltschutzorganisationen, die in der ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung vereinigt und auch zur Teilnahme an UVP-Verfahren berechtigt sind, unterzeichneten einen gemeinsamen Brief an die EU-Vertreter. "Das europäische Recht soll zumindest gemeinsame Mindeststandards gewährleisten. Wir setzen darauf, dass die Europäische Kommission der Bundesregierung klar signalisieren wird, dass sie das vorsätzliche Ausschalten dieser Mindeststandards durch die Wirtschaftsministerin nicht duldet und entsprechende Maßnahmen setzt"“, so ÖKOBÜRO-Geschäftsführer Thomas Alge, zur Intention des Briefes.

Am Dienstag (21. August) positionierte sich Mag. Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes, in einem ZIB 2 Interview dahingehend, dass das Standortentwicklungsgesetz den Eindruck erwecke, dass man die kritische Öffentlichkeit, wie AnrainerInnen und Umweltschutzorganisationen, ausschließen will, um Projekte mit Gewalt „durchzuboxen“, obwohl man vorab wisse, dass sie schädigend für Natur und Umwelt sind. 

Der Rechnungshof fordert in seiner Stellungnahme mehr Transparenz bei Entscheidungsprozessen und schreibt: „Der Entwurf (...) sieht nach Ansicht des RH jedoch keine verfahrensbeschleunigenden, sondern vielmehr verfahrensbeendende Regelungen vor, sodass der im UVP-G vorgesehene Ausgleich der Interessen des Antragstellers, der öffentlichen Interessen und der Interessen der weiteren Verfahrensbeteiligten im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens nicht mehr ausreichend stattfinden könnte“. Außerdem könne durch den neu zu schaffenden Standortentwicklungsbeirat ein höherer Verwaltungsaufwand resultieren.

Die Richtervereinigung wird in ihrer Kritik noch deutlicher: „Der Entwurf entspricht in mehreren Punkten nicht den verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben und ist daher in dieser Form abzulehnen. Aus der Verzahnung eines Neuerungsverbotes schon vor der Verwaltungsbehörde und der Einschränkung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes durch § 12 des Gesetzes kann es zu erheblichen Rechtsschutzlücken kommen und wird der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz ausgedünnt.“

Obwohl von zahlreichen JuristInnen die Meinung vertreten wird, das Gesetz sei in dieser Form nicht zu retten und müsse von Grund auf neu geschrieben werden, hält die Regierung an ihrer Linie fest. "Wir arbeiten Änderungen ein, wo es sinnvoll ist", sagte ein Ministeriumssprecher des Wirtschaftsministeriums, "gekübelt wird es nicht."

ÖKOBÜRO: EU-Beschwerde der österreichischen Umweltbewegung gegen Standortentwicklungsgesetz

ZIB 2 Interview (21. August 2018)

orf.at: Rechnungshof zerpflückt Standortentwicklungsgesetz

Der Standard: Trotz Kritik wird Gesetz zur Standortentwicklung "nicht gekübelt"