Weiteres Tomatenpatent genehmigt

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Die Firma Syngenta hat sich noch eine Tomatensorte aus konventioneller Züchtung als „geistiges Eigentum“ deklarieren lassen. Das Europäische Patentamt (EPA) stimmte dem Antrag des Schweizer Agrarkonzerns aus dem Jahr 2003 Ende August zu.

Die sogenannte Syngentatomate enthält angeblich besonders viele gesundheitsförderliche Flavonole. Dafür kreuzten Pflanzenzüchter konventionelle und wilde Tomaten. Die Kreuzung wurde aber nicht gentechnisch verändert. Dies ist allerdings laut europäischem Patentrecht Voraussetzung, damit ein Pflanze oder ein Tier als Erfindung anerkannt wird.



„Das EPA, das seine Einnahmen aus der Erteilung von Patenten bezieht, ebnet mit dieser inakzeptablen Auslegung des Patentrechts den Weg für seine eigenen Interessen ebenso wie für die der Industrie“, kritisiert das Internationale Bündnis No Patents on Seeds.



Das Europäische Patentamt ist keine Institution der EU, sondern besteht auf der Grundlage eines Vertrags zwischen zahlreichen Staaten. Deren Regierungen können über den Verwaltungsrat des EPA Einfluss nehmen. Für Deutschland sitzen dort Vertreter des Justizministeriums. 

„Die Bundesregierung muss noch entschiedener gegen diese Aktivitäten des Patentamts einschreiten“, forderte Christoph Then vom Bündnis No Patents on Seeds. Andernfalls komme es Schritt für Schritt zum Ausverkauf unserer Nahrungsgrundlagen, warnte er. [Quelle, DNR]

Quelle, DNR: Weiteres Tomatenpatent genehmigt
Das Patent auf die Tomate
Bündnis No Patents on Seeds (en)