Weiterhin keine Kennzeichnung für Klonfleisch in Supermärkten
Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP), Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz
Keine Einigung über ein Verbot von Klonfleisch und von Produkten geklonter Tiere.Der Verkauf von Klonfleisch ist in der EU im Moment verboten. Es ist allerdings möglich, dass Produkte von Klontiernachfahren verkauft werden. Die Kennzeichnung von Produkten, die von geklonten Tieren abstammen, ist weiterhin nicht Pflicht und der Kunde kann nicht erkennen, ob seine Wurst oder sein Käse von geklonten Tieren abstammen.
Die Kennzeichnung von Klonfleisch ist Teil einer Richtlinie für sogenannte neuartige Lebensmittel. Dazu gehören alle Nahrungsmittel, die seit Mitte der 90-er Jahre auf den Markt gekommen sind. Auf Grund des Scheiterns der Richtlinie gilt jetzt weiterhin die alte Verordnung aus dem Jahr 1997.
DNR: Klonfleisch ohne Kennzeichnung
Pressemitteilung des EU-Ministerrats vom 29. März 2011