Weiterhin keine Robben-Erzeugnisse in der Europäischen Union
Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz
Nach Ansicht der Generalanwältin des Gerichtshofs der Europäischen Union, Juliane Kokott, hat das Gericht die Klage der Inuit gegen das Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen in der EU zu Recht als unzulässig abgewiesen.Die Europäische Union hat im September 2009 mit einer Verordnung den Handel mit Robbenerzeugnissen in der EU verboten. Eine Interessenvertretung der kanadischen Inuit sowie Hersteller und Händler von Robbenerzeugnissen haben dagegen Einspruch erhoben. Das Gericht wies die Klage mit Beschluss vom 6. September 2011 als unzulässig ab. Gegen diesen Beschluss des Gerichts haben die Kläger ein Rechtsmittel beim Gerichtshof der Europäischen Union eingereicht, mit dem sie ihr Anliegen weiter verfolgen. Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof in ihren Schlussanträgen vor, das Rechtsmittel zurückzuweisen.
Das Gericht habe zutreffend entschieden, dass die durch den Vertrag von Lissabon erleichterte Möglichkeit für Einzelne, Unionsrechtsakte mit allgemeiner Geltung vor dem Unionsrichter anzufechten, nicht für Gesetzgebungsakte gelte, sagt die Generalanwältin in einer Pressemitteilung des Gerichtshofes. Das Gericht habe im Ergebnis zutreffend entschieden, dass den Klägern die Klageberechtigung fehle.
Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den Gerichtshof nicht bindend. Aufgabe des Generalanwalts ist es, dem Gerichtshof in völliger Unabhängigkeit einen Entscheidungsvorschlag für die betreffende Rechtssache zu unterbreiten. Die Richter des Gerichtshofs treten anschließend in die Beratung ein. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet.