Weltgipfel zum Artenschutz: EU will weitere Verschärfung der Vorschriften über den Handel mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten

Am 24. September 2016 trafen sich Vertreter von 182 Ländern und der EU auf der 17. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten (CITES CoP17) im südafrikanischen Johannesburg, um konkrete Maßnahmen zum besseren Schutz einiger der weltweit am stärksten gefährdeten Arten zu vereinbaren.

Die 17. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten (CITES CoP17) findet vom 24. September bis zum 5. Oktober 2016 im südafrikanischen Johannesburg statt. Sie bietet den Parteien ein Forum, um die Umsetzung des CITES-Übereinkommens – das mehr als 35.000 Pflanzen- und Tierarten abdeckt und sicherstellt, dass der Handel mit ihnen legal, rückverfolgbar und nachhaltig bleibt – zu prüfen und neue verbindliche Maßnahmen für den Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen zu vereinbaren.

Die EU nimmt erstmals als ordentliches Mitglied des CITES an dieser Konferenz teil und setzt sich gemäß dem EU-Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels für strengere Maßnahmen auf internationaler Ebene ein. Die EU unterstützt eine Aufrechterhaltung des Verbots des Elfenbeinhandels.

Die EU will gegen den illegalen Artenhandel und die damit verbundene Korruption vorgehen sowie internationale Normen für den Handel mit Jagdtrophäen festlegen, um sicherzustellen, dass ein solcher Handel nur dann erfolgt, wenn er sowohl legal als auch nachhaltig ist. Darüber hinaus will die EU weitere Arten von Meerestieren (Haie), Holz (Palisander) und exotischen Heimtieren (Reptilien) in CITES aufnehmen bzw. ihren Schutz im Rahmen des Übereinkommens verbessern (Papageien und Säugetiere), da mit diesen Arten nicht nachhaltiger oder illegaler internationaler Handel getrieben wird.

Die EU will eine Aufrechterhaltung des Verbots des internationalen Handels mit Elfenbein unterstützen und sich nachdrücklich für die Annahme strenger Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Elfenbein, aber auch mit Nashörnern, Tigern, Menschenaffen, Schuppentieren und Palisander einsetzen.

„Der illegale Artenhandel steht bei den internationalen kriminellen Netzwerken an vierter Stelle. In den vergangenen Jahren ist er dramatisch angestiegen“, schreibt die EU-Kommission in einer Pressemitteilung. „Schätzungsweise 8 bis 20 Milliarden Euro gehen jährlich durch die Hände organisierter krimineller Gruppen. Damit ist der illegale Artenhandel mit dem Drogen-, Menschen- und Waffenhandel auf eine Stufe zu stellen. Er gefährdet nicht nur das Überleben einiger bedeutsamer Arten, sondern begünstigt auch Korruption, bietet eine Finanzierungsquelle für militante Gruppen, fordert Menschenleben und enthält ärmeren Gemeinschaften dringend benötigte Einnahmen vor.“

Das CITES-Übereinkommen ist ein wichtiges Instrument zur Eindämmung des illegalen Artenhandels, da es eine Rechtsgrundlage für verbindliche Maßnahmen und Sanktionen gegenüber Ländern bietet, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Die EU ist seit dem Jahr 2015 eine vollwertige Vertragspartei des CITES-Übereinkommens. In dieser Eigenschaft nimmt sie nun erstmals neben den 28 EU-Mitgliedstaaten an der Konferenz der Vertragsparteien teil.


EU-Kommission Pressemitteilung