Wirtschaftsministerium stimmt „vorläufiger Anwendung“ von CETA ohne Absprache mit Koalitionspartner zu
Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)
Das österreichische Wirtschaftsministerium hat im EU-Ratsausschuss Handelspolitik einer „vorläufigen Anwendung“ von CETA, dem bereits fertig ausverhandelten Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada, zugestimmt, ohne dass diese Position mit dem Koalitionspartner akkordiert wurde, kritisiert die Umweltschutzorganisation Greenpeace in einer Pressemitteilung vom 7. April 2016 mit Bezug auf eine Berichterstattung in der Tageszeitung „Der Standard“.Bei CETA wird es sich voraussichtlich um ein „gemischtes Abkommen“ handeln, das nicht nur vom Rat und vom EU-Parlament, sondern auch von allen 28 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss, informiert Greenpeace. Eine vorläufige Anwendung würde bedeuten, dass wesentliche Teile des Abkommens bereits angewendet werden, noch bevor die nationalen Parlamente über das Abkommen abgestimmt haben.
„Mit seiner Zustimmung zur vorläufigen Anwendung von CETA ebnet das Wirtschaftsministerium den Weg für eine Umgehung des Nationalrats. Dass das Wirtschaftsministerium die Zustimmung zur vorläufigen Anwendung noch dazu ohne Absprache mit dem Koalitionspartner gegeben hat, ist ein Skandal sondergleichen“, kritisiert Alexander Egit, Geschäftsführer von Greenpeace. „Die österreichische Bundesregierung hat stets betont, dass die Einbeziehung der nationalen Parlamente für sie eine Bedingung für eine Zustimmung zu CETA und TTIP ist. Eine vorläufige Anwendung läuft dem Anspruch auf umfangreiche demokratische Legitimation der Abkommen, der hinter diesem Versprechen steht, vollkommen zuwider“, sagt Egit.
CETA schränke durch Instrumente wie Sonderklagerechte für Konzerne und die „regulatorische Kooperation“ die Handlungsspielräume demokratisch gewählter Parlamente und Regierungen ein, kritisiert Greenpeace. Doch nicht nur aus demokratiepolitischen, sondern auch aus rechtlichen Gründen sei eine vorläufige Anwendung abzulehnen. Zwar sei die Anwendung von CETA EU-rechtlich nur für jene Teile eines Abkommens zulässig, die in die ausschließliche Kompetenz der EU fallen, doch in der Praxis wurden bei bisherigen EU-Handelsabkommen auch Teile vorläufig angewendet, die in nationale Kompetenz fielen, wie ein jüngst veröffentlichtes Rechtsgutachten des Europa- und Völkerrechtlers Prof. Dr. Wolfgang Weiß von der Universität Speyer verdeutlicht.
„Eine solche Kompetenzüberschreitung der EU ist auch bei CETA zu befürchten. Das wäre bei CETA aber noch viel problematischer, weil bisherige Abkommen keine vergleichbaren demokratiepolitischen Gefahren enthielten“, sagt Egit. Besonders problematisch sei, dass die EU-Kommission auch die besonders umstrittenen Sonderklagerechte für Konzerne nicht von der vorläufigen Anwendung ausnehmen will. Investoren würden dadurch nämlich für mindestens drei Jahre ein Klagerecht gegen Österreich erhalten – selbst wenn der Nationalrat die Ratifizierung des Abkommens verhindert.
Schon am 13. Mai könnte im EU-Handelsministerrat eine endgültige Entscheidung über die vorläufige Anwendung und die Unterzeichnung von CETA fallen. „Die Bundesregierung muss auf EU-Ebene klarstellen, dass die Zustimmung zur vorläufigen Anwendung nicht offizielle Regierungslinie ist“, fordert der Greenpeace-Geschäftsführer. Auch Bundeskanzler Faymann nimmt Egit in die Pflicht. Er müsse Minister Mitterlehner auf eine gemeinsame Regierungslinie gegen Handelsabkommen festlegen, welche die Demokratie schwächen und hohe Standards gefährden.
Greenpeace Pressemitteilung
Gutachten des Europa- und Völkerrechtsprofessors Dr. Wolfgang Weiß von der Universität Speyer zur vorläufigen Anwendung von CETA