Wörschacher Moos: EuGH verurteilt Österreich
Natur & Biodiversität
Mit der Bewilligung einer Golfplatz-Erweiterung in der Gemeinde Wörschach/Steiermark trotz einer negativen Umweltverträglichkeitsprüfung in Bezug auf die Wachtelkönig-Population im Schutzgebiet Wörschacher Moos hat Österreich gegen die Bestimmungen der EU-Habitat-RL verstoßen. Zu diesem Schluss kommt der EuGH in seinem Urteil vom 29.1.2004. Österreich muss nun diesem Urteil nachkommen, ansonsten kann es von der Kommission auf Erfüllung des Urteils geklagt werden - am Ende dieses zweiten Verfahrens wäre die Verhängung von Zwangsgeld möglich.
Urteil