WTO verurteilt EU-Gentechnik-Moratorium
Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz
Mit ihrem Gentechnik-Moratorium zwischen 1998 und 2003 hat die EU internationales Handelsrecht gebrochen. Dies ist die Kernaussage des am 7.2.2006 bekannt gegebenen Zwischenurteils der WTO zum Gentechnik-Streit zwischen der EU einerseits und den USA, Kanada und Argentinien andererseits. Mit der offiziellen Bestätigung des Urteils wird noch in diesem Frühling gerechnet.Das Urteil sieht keine Sanktionen vor und wird keine direkten Auswirkungen haben, da das De-facto-Moratorium der EU bereits 2004 endete und seither neun GV-Sorten für den EU-Markt zugelassen wurden. Indirekt aber wird das Urteil den Druck auf jene EU-Mitgliedstaaten ausüben, die sich bisher gegen neue GVO-Zulassungen ausgesprochen haben - wie etwa Österreich.
Umweltorganisationen reagierten mit harscher Kritik auf das Zwischenurteil: Greenpeace nennt es "irrelevant", der europäische Markt werde sich deswegen nicht für GVOs öffnen. Friends of the Earth fordert aus diesem Anlass eine "tiefgehende Reform" des internationalen Handelssystems. Attac Österreich spricht von einem "Bankrott der Demokratie". Global 2000 kritisiert insbesondere, dass die WTO in dem Zwischenbericht keine Aussagen darüber trifft, ob Gentech-Produkte sicher sind oder nicht.
MEMO/06/61 der Kommission
Pressemeldung Global 2000 (mit Link zum Zwischenbericht der WTO)
Pressemeldung FoE (en)
Pressemeldung Greenpeace Europe (en)
Pressemeldung Attac Österreich