WWF: EU-Kommissionsvorschlag schwächt Transparenzregeln für Nachhaltigkeitsberichte
Die EU-Kommission hat am Freitag ihren Entwurf für einheitliche europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung veröffentlicht. Die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) stehen bis zum 7. Juli zur öffentlichen Konsultation. Der WWF Deutschland kritisiert, dass die EU-Kommission die technischen Empfehlungen ihrer Beratungsgruppe EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) an entscheidenden Stellen abgeschwächt hat.
Die technischen Vorschläge für die Standards zu Klima, Biodiversität und Sozialem hatte EFRAG in einer breiten Stakeholdergruppe, inklusive Unternehmen und Unternehmensverbänden, erarbeitet und im vergangenen Herbst an die EU-Kommission übergeben. Indem die EU-Kommission in ihrem Entwurf jetzt von einigen Vorschlägen fundamental abweicht, gefährdet sie die Kohärenz und die Glaubwürdigkeit der Standards.
Zum einen hat die EU-Kommission die Einführungszeit für Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitenden zur Berichterstattung von Scope-3-Emissionen sowie den Biodiversitäts- und den Sozialstandards verlängert. Zum anderen sind die Indikatoren der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) im Entwurf der Kommission nicht mehr verpflichtend, sondern unterliegen einer Wesentlichkeitsanalyse. Dies verkompliziert die Datenerhebung, etwa zu Treibhausgasemissionen, und führt für Finanzinstitutionen in der Konsequenz zu verlorener Nutzbarkeit, da Analysen auf Portfolio-Ebene durch Datenlücken geschwächt und somit kaum vergleichbar sind. Dem Finanzmarkt gehen wesentliche Informationen und somit Möglichkeiten zur Kapitalflusslenkung und Risikosteuerung verloren. Finanzinstitute benötigen verlässlich ausreichende Daten von Portfolio-Firmen etwa zu Emissionen, Wasserverbrauch und anderen Auswirkungen.
Des Weiteren ist die Offenlegungspflicht für Unternehmen in Bezug auf einen Transformationsplan zu Biodiversität laut dem Entwurf der EU-Kommission nur noch freiwillig. Mit Blick auf die rasant fortschreitende Biodiversitätskrise und die Vorgaben aus dem im Dezember beschlossenen Kunming-Montreal-Abkommens drohen hier Zeit und Dynamik verloren zu gehen. Unternehmen, die substanziell zum Verlust der Biodiversität beitragen, müssen zwingend einen Plan vorlegen, wie sie dies ändern wollen.
Die ESRS muss eine klare Ansage gegen Greenwashing sein und die EU zu einem Vorreiter für weltweite Maßstäbe der Nachhaltigkeitsberichterstattung machen. Außerdem soll die EU-Kommission zwischen den Standards nicht priorisieren.
EU-Kommissionsvorschlag schwächt Transparenzregeln für Nachhaltigkeitsberichte