Yukos: Zivilgericht erklärt Urteil des internationalen Schiedsgerichts für ungültig

Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)

Medienberichten zufolge hat am 20. April 2016 ein niederländisches Bezirksgericht in Den Haag das Urteil des ebenfalls in Den Haag ansässigen internationalen Schiedsgerichts für ungültig erklärt. 2014 hatten die Schiedsrichter ehemaligen Großaktionären des zerschlagenen russischen Erdölkonzerns Yukos 50 Milliarden Dollar Schadensersatz wegen der Verletzung ihrer Investorenrechte nach der internationalen Energiecharta zugesprochen.

Russland sollte den Aktionären diesen Betrag zahlen. Jetzt wurde Moskau vorerst freigesprochen.
Nach Ansicht des Den Haager Zivilgerichts war das internationale Schiedsgericht damals nicht befugt, in der Sache zu urteilen. Die Schiedsrichter hatten sich auf den Vertrag über die Energiecharta von 1994 berufen, den Russland zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert habe. Das Schiedsgericht hatte Russland 2014 mit der Begründung zu Schadensersatzzahlungen verurteilt, der Bankrott und die Auflösung von Yukos 2003 seien politisch motiviert gewesen. Die Yukos-Kläger werden nun ihrerseits in Berufung gehen.

Die EU will in den internationalen Handelsabkommen mit den USA (TTIP) und mit Kanada (CETA) ebenfalls internationale Schiedsgerichte verankern. Dadurch sollen internationale Konzerne eigene Sonderklagerechte gegen Staaten bekommen. Dies kritisiert das Bündnis TTIP unfairhandelbar [Quelle, DNR].

Quelle, DNR: Yukos: Zivilgericht erklärt Urteil des internationalen Schiedsgerichts für ungültig
TTIP unfairhandelbar
Frankfurter Allgemeine
Handelsblatt
n-tv
derStandard.at