Zulassung von Öl aus GV-Baumwolle in der EU

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Die Kommission hat Mitte Dezember 2002 bekannt gegeben, dass von nun an zwei Öle aus Baumwollsamen, zu deren Herstellung GVOs verwendet wurden, in der EU legal verkauft werden können. Dies ist seit mehr als zwei Jahren die erste Zulassung für gentechnisch veränderte Nahrungsmittel in der EU. Die Zulassung von gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln beruht auf der Richtlinie zu neuartigen Lebensmitteln demnach fällt die Entscheidung zur Zulassung in einem Mitgliedsstaat, die Kommission informiert die anderen Mitgliedstaaten über die Entscheidung. Eine strengere Regelung gilt ab nächstem Jahr. Das Moratorium ist davon nicht betroffen, es gilt nur für die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen, nicht für die Zulassung von aus GVOs gewonnen Lebensmitteln.

Pressenotiz der Kommission (Punkt 11) (login/pw: guest)
MEMO der Kommission zur Gesetzgebung im Bereich GVOs