Zwangsgeld gegen Spanien wegen Badegewässer-RL

Natur & Biodiversität, Wasser, Meere & Fischerei

Der Europäische Gerichtshof hat am 25.11.2003 zum zweiten Mal Zwangsgeld gegen einen Staat verhängt, der sich nicht an EU-Umweltrecht hält: Spanien wurde wegen Nichterfüllung eines EuGH-Urteils von 1998 zur Badegewässer-RL zur Zahlung von ca. 9,36 Mio. € jährlich an die Kommission verurteilt. Dies gilt ab der nächsten Badesaison bis zu dem Jahr, in dem das Urteil von 1998 vollständig durchgeführt ist.

Urteil