EU-Kommission: Konsultation zur Bewertung der Richtlinie über nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen
Die auf Luftverschmutzung zurückzuführende Gesundheitsbelastung in Europa ist in den drei Jahrzehnten zwischen 1990 und 2019 zurückgegangen. Die EU-Kommission hat am 3.9.2024 eine öffentliche Konsultation zur Bewertung der Richtlinie über nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen (NEC) eingeleitet. Bürger:innen und Interessenvertreter:innen sind eingeladen, ihre Ansichten zur NEC-Richtlinie über eine Online- Konsultation mitzuteilen, die bis zum 26.11.2024 läuft. Bei der Bewertung der NEC-Richtlinie wird geprüft, ob sie wirksam zur Erreichung ihrer Ziele beiträgt - dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch die Verringerung der nationalen Emissionen der fünf wichtigsten Luftschadstoffe, nämlich Feinstaub (PM2,5), Stickoxide (NOx), flüchtige organische Verbindungen ohne Methan (NMVOC), Ammoniak (NH3) und Schwefeldioxid (SO2). Eines der Hauptziele wird darin bestehen, die Relevanz dieser Richtlinie angesichts der sich verändernden Umstände, insbesondere des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts und der Umsetzung anderer klima- und energiepolitischer Maßnahmen der EU, zu bewerten. Die Bewertung wird dazu beitragen, etwaige Hindernisse bei der Umsetzung der Richtlinie zu klären und das Potenzial für eine Vereinfachung und Senkung der Regulierungskosten zu untersuchen. Die Evaluierung umfasst eine gezielte Konsultation der Interessengruppen, bei der die Meinungen eines Fachpublikums zu bestimmten Fragen eingeholt werden, sowie einen eintägigen Workshop für Interessengruppen, der für den 14.10.2024 in Brüssel als Hybridveranstaltung angekündigt wurde. Die Kommission hat eine spezielle Studie in Auftrag gegeben, um die Bewertung und die öffentlichen und gezielten Konsultationen der Interessengruppen zu unterstützen.
Hintergrundinformationen
Luftverschmutzung ist die wichtigste umweltbedingte Ursache für vorzeitige Sterblichkeit, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Atemwegserkrankungen und einer der Hauptgründe für den Verlust der biologischen Vielfalt. Die EU hat sich seit den 1970er Jahren mit dem Thema Luftverschmutzung befasst und verschiedene Instrumente zur Verbesserung der Luftqualität und zum Schutz der Ökosysteme entwickelt. Die NEC-Richtlinie legt nationale Verpflichtungen zur Verringerung der Emissionen von fünf Luftschadstoffen für den Zeitraum 2020-2029 sowie ehrgeizigere Reduktionsverpflichtungen für 2030 und darüber hinaus fest. Sie umfasst die Berichterstattung über die Emissionen weiterer Schadstoffe, ohne dass deren Reduzierung im Laufe der Zeit vorgeschrieben wird. Gemäß der NEC-Richtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet: Nationale Luftreinhalteprogramme zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren, einschließlich Strategien und Maßnahmen zur Emissionsminderung; Erstellung von Verzeichnissen der Luftschadstoffemissionen nach Sektoren; Emissionsprognosen mit Schätzungen über die zukünftige Entwicklung der Emissionen zu erstellen; Erstellung von Emissionsverzeichnissen mit räumlich aufgeschlüsselten Informationen und großen Punktquellen und Überwachung der Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Ökosysteme.