Die Regelung des Einsatzes von Chemikalien in Europa
Chemikalien sind ein wesentlicher Bestandteil unseres täglichen Lebens. Sie befinden sich in Alltagsgegenständen wie Textilien, Elektronikgeräten, Kraftfahrzeugen und Lebensmitteln und erfüllen dort wichtige Funktionen. Einige Chemikalien können die Gesundheit schwer beschädigen, andere bei nicht sachgemäßer Nutzung gefährlich sein. Um möglichen Schäden an Mensch und Umwelt durch den Einsatz von Chemikalien vorzubeugen, werden die Anforderungen an Produktion und Umgang mit Chemikalien rechtlich geregelt. Das Chemikalienrecht der Mitgliedstaaten der EU basiert dabei überwiegend auf EU-Recht. Die beiden zentralen Säulen des europäischen Chemikalienrechts sind die REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) und die CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008. Als EU-Verordnungen gelten sie in allen Mitgliedstaaten unmittelbar.
Das Wort „REACH“ steht für Registrierung („Registration“), Bewertung („Evaluation“) und Zulassung („Authorisation“) von Chemikalien (Chemicals). Die seit 1. Juni 2007 geltende REACH-Verordnung verlangt von Unternehmen, die einen chemischen Stoff in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr herstellen oder importieren, diesen Stoff in einer zentralen Datenbank registrieren zu lassen. Wird ein Stoff als gefährlich eingestuft, werden im Rahmen einer Risikobewertung die Bedingungen für einen sicheren Umgang ermittelt und mit dem Sicherheitsdatenblatt den VerwenderInnen mitgeteilt. Sind die Risiken nicht beherrschbar, kann die zuständige Behörde den gefährlichen Stoff auch verbieten.
CLP steht für Einstufung ("Classification"), Kennzeichnung (Labelling") und Verpackung ("Packaging") von Stoffen und Gemischen. Die Verordnung sorgt unter anderem dafür, dass AnwenderInnen über die jeweiligen Gefahren mit Hilfe von Standardsymbolen und -sätzen auf den Kennzeichnungsetiketten und in den Sicherheitsdatenblättern informiert werden. Die CLP-Verordnung beruht auf dem sogenannten Globally Harmonised System (GHS) of Classification and Labelling of Chemicals der Vereinten Nationen (UN).
Nicht immer ist es möglich, Gefahrenpotentiale chemischer Stoffe frühzeitig zu erkennen und zu bewerten. Bekannte Beispiele sind etwa Asbest und Formaldehyd, Dioxine oder PCB, deren Gefährlichkeit zum Teil erst nach Jahrzehnten ihrer Verwendung erkannt worden ist. Auch heutzutage stehen verschiedene „Alltags-Chemikalien“ immer wieder im Verdacht, noch nicht vollständig abgeklärte toxische Eigenschaften aufzuweisen und etwa auf das Hormonsystem zu wirken (endokrine Wirkung), Gene zu verändern (mutagene Stoffe), das Reproduktionssystem zu beeinträchtigen (reprotoxische Stoffe) oder Krebs zu verursachen (karzinogene Stoffe). Risiko und Nutzen des Einsatzes von Chemikalien müssen daher sorgfältig abgewogen werden.
Die zentrale Agentur für die Überwachung von Chemikalien in Europa ist die „Die europäische Agentur für chemische Stoffe“ (ECHA). Die Agentur hat ihren Sitz in Helsinki (Finnland).
Die Regelung des Einsatzes an Nanotechnologie in Europa
Die Nanotechnologie erlebt derzeit einen rasanten Aufstieg. Die einzigartigen Eigenschaften winziger Nanopartikel oder nanoskaliger Materialgebilde werden zur Herstellung neuer Materialien, Strukturen und Instrumente genutzt, die in so unterschiedlichen Bereichen wie Medizin, Lebensmitteltechnologie, Elektronik, Informationstechnologie, Energieerzeugung und -versorgung und Umweltschutz eingesetzt werden. Mögliche Gefahren und Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die mit dieser neuen Technologie verbunden sind, sind noch weitgehend unerforscht. So sind viele Fragen bezüglich der Aufnahme, Verteilung, Umwandlung und Ausscheidung im menschlichen Körper noch nicht geklärt.
Weder die REACH- noch die CLP-Verordnung enthalten ausdrückliche Regelungen zu Nanomaterialien. Aus regulatorischer Sicht besteht daher dringend Handlungsbedarf. 2011 hat die Europäische Kommission in einer konkreten Empfehlung eine Definition für Nanomaterialien veröffentlicht, die auch in der REACH- und der CLP-Verordnung Anwendung finden soll. Eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist weiterhin dringend erforderlich, um den Besonderheiten der Nanotechnologie gerecht zu werden.