Verkehr & Luft & Industrie
Verkehr in Europa
Innerhalb der vergangenen 20 Jahre konnten auf Grund der EU-Infrastrukturpolitik erhebliche Fortschritte im europäischen Verkehrssektor bewirkt werden. Zum einen konnten die Sicherheit im Luft-, See- und Straßenverkehr sowie angemessene Arbeitszeiten für Beschäftigte im Verkehrssektor verbessert werden. Zum anderen trägt die Europäische Union durch den technologischen Fortschritt und somit einen saubereren Verkehr auch zu einer Reduktion der Umweltverschmutzung bei.
Die im Jänner 2014 verabschiedete EU-Politik zur Verkehrsinfrastruktur (Transeuropäisches Netzwerk Transport, kurz TEN-T verfolgt folgende Ziele: Lückenschluss im Verkehrsnetz, Abbau der Hindernisse bei der reibungslosen Funktionsweise des Binnenmarktes und Beseitigung der technischen Barrieren.
Luft in Europa
Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zählt die Luftverschmutzung zu jenen Umwelteinflüssen mit den größten gesundheitlichen Auswirkungen in Industrieländern. Zur Bekämpfung der Luftverschmutzung erstellte die EU die thematische Strategie „Clean Air for Europe“ (CAFE). In der EU verursachen Luftschadstoffe eine hohe Zahl an Todesfällen, die sogar die Zahl der Unfalltoten im Straßenverkehr weitaus übersteigt. Zudem lebt die Mehrheit der europäischen Bevölkerung in Städten mit schlechter Luftqualität. Zur Überprüfung der EU-Politik zur Luftqualität wurde Anfang 2011 von der Europäischen Kommission das „EU Clean Air Policy Package“ eingeleitet.
Industrie in Europa
Ein großes Anliegen der Europäischen Union ist es, negative Umweltauswirkungen durch Industrie zu verhindern, ohne deren wirtschaftliche Entwicklung zu beeinträchtigen. Hierfür wurden verschiedene Maßnahmen, darunter das Handeln von Unternehmen nach dem Vorsorgeprinzip und das Tragen der Kosten nach dem Verursacherprinzip, aufgestellt.
Die IVU-Richtlinie (Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Englisch IPPC legt zur Harmonisierung der Umweltstandards bestimmte Mindestanforderungen für Industrieanlagen fest. 2010 wurde diese Richtlinie in die Richtlinie über Industrieemissionen (IED) integriert. Die Bewilligung von Projekten, insbesondere Projekte in Zusammenhang mit als gefährlich eingestuften Industrieanlagen, verlangt im Hinblick auf Umweltauswirkungen einen positiven Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bescheid nach der UVP-Richtlinie. Zudem ist in der Europäischen Union auch die Umwelthaftung von Unternehmen durch eine Richtlinie geregelt.