Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz
Landwirtschaft und Umweltschutz werden auch als zwei Seiten derselben Medaille beschrieben. Die Landwirtschaft hat erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt, hängt aber auch von gesunden Ökosystemen ab. Ohne gesunde Böden, Artenvielfalt und die Versorgung mit sauberem Wasser wird unsere Fähigkeit zur landwirtschaftlichen Nahrungsproduktion stark beeinträchtigt.
Fast 50% der Gesamtfläche der EU werden für die Landwirtschaft genutzt. Die Art der landwirtschaftlichen Nutzung spielt daher für die Erreichung der umweltpolitischen Ziele der Europäischen Union eine wichtige Rolle. Einige Formen der Landwirtschaft leisten einen wichtigen Beitrag zu Pflege und Erhalt der Artenvielfalt. Der überwiegende Teil der landwirtschaftlichen Nutzung verursacht jedoch massive Umweltschäden. Nicht nachhaltige Formen der Landwirtschaft tragen zum Rückgang der Artenvielfalt, zu Wasserverschmutzung, Bodenerosion und Umweltverschmutzung, Klimawandel und Luftverschmutzung bei. Vor diesem Hintergrund wird auch auf eine stärkere Integration von Umweltbelangen in die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union gedrängt.
Der Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft
Der Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft ist in Europa stark umstritten.
Während von BefürworterInnen die Vorteile für Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion hervorgehoben werden, sehen ihre GegnerInnen in der Gentechnik eine noch nicht ausreichend erforschte Risikotechnologie.
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) dürfen in der EU erst nach Erteilung einer Zulassung durch die Kommission in Verkehr gebracht werden und müssen auch nach dem Inverkehrbringen weiter überwacht werden, solange die Zulassung gültig ist.
Mit der vor kurzem erlassenen Richtlinie (EU) 2015/412 wurde den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Entscheidung über den Anbau genetisch veränderter Kulturen eingeräumt. So kann ein Mitgliedstaat jetzt auch nach der Zulassung eines GVO den Anbau der Kultur in seinem Hoheitsgebiet aus bestimmten Gründen verbieten oder beschränken. Diese Gründe können umweltpolitische oder agrarpolitische Ziele betreffen , oder es kann sich um andere zwingende Gründe wie Stadt- und Raumplanung, Bodennutzung, sozioökonomische Auswirkungen, Koexistenz oder Belange der öffentlichen Ordnung handeln.
Alle Lebens- und Futtermittel, die GVO enthalten, daraus bestehen oder daraus hergestellt wurden, müssen in der EU entsprechend gekennzeichnet werden.
Tierschutz
Die Belange des Tierschutzes sind in den vergangenen Jahren immer stärker in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Eine aktuelle „Eurobarometer-Umfrage“ aus dem Jahr 2016 bestätigt, dass sich die BürgerInnen Europas noch mehr gesetzgeberisches Engagement zum Schutz von landwirtschaftlich genutzten Tieren und klare Kennzeichnungen wünschen, um eine Kaufentscheidung für tiergerechter erzeugte Produkte treffen zu können. 2009 wurde mit dem Vertrag von Lissabon bestimmt, dass bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union durch die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als „fühlende Wesen“ in vollem Umfang Rechnung zu tragen ist. (Artikel 13 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Auch wenn damit der Tierschutz im sogenannten Primärrecht der Union verankert ist, bedeutet diese Formulierung nicht, dass Tierschutz ein echtes Unionsziel ist. Tierschutzorganisationen setzen sich daher dafür ein, dass Tierschutz gleichberechtigt neben den übrigen Politikzielen wie Wirtschaft, Umwelt, Forschung oder Soziales steht.